Zweitwohnungssteuer als Werbungskosten abschreiben
Hallo
Ich habe gelesen, dass man die Zweitwohnungssteuer anteilig als Werbungskosten absetzen kann, wenn die Wohnung als Kapitalanlage über eine Vermietungsagentur vermietet ist und der Eigentümer in dem Verwaltungsvertrag ein Recht auf Eigennutzung für einen beschränkten Zeitraum hat.
Weiß jemand, wie man das genau macht?
Beispiel für 1 Jahr (365 Tage):
- Die Wohnung ist an 180 Tagen durch Vermietungsgesellschaft an fremde Feriengäste vermietet.
- Der Eigentümer hat das Recht auf Eigennutzung für 4 Wochen (28 Tage) vertraglich vereinbart
- Der Eigentümer zahlt für das Selbstnutzungsrecht eine reduzierte Zweitwohnungssteuer in Höhe von 800 EUR.
- Der Eigentümer hat die Wohnung eidesstattlich versichert nur 14 Tage selbst genutzt
- Die restliche Zeit (365-180-14) also 171 Tage steht die Wohnung leer (das ist in diesem Ort durchaus üblich und wird steuerlich im Sinne einer dauerhaften Vermietungsabsicht nicht beanstandet)
Wie wird die Zweitwohnungssteuer aufgeteilt um sie teilweise als Werbungskosten abzuschreiben?
Danke für die Hilfe
Zweitwohnungssteuer als Werbungskosten abschreiben
Zu dem Beispiel:
Das kann man, z.B. wenn man erkennender Spruchkörper, ist auch anders sehen. Hängt von der Satzung ab. Wenn die Wohnung an 180 Tagen vermietet wird, besteht für den Eigentümer eine tatsächliche Verfügbarkeit an 185 (in Schaltjahren an 186) Tagen, was im Allgemeinen nicht zu einer Reduzierung der ZWSt führt. Die tatsächliche Nutzung kann da durchaus gegen Null tendieren.
Für den Zeitraum, in dem die Immobilie fremdvermietet ist, kann die Zweitwohnungsteuer anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden. D.h. hier bei einem Jahresbetrag also ca. 50%. Das FA dürfte sich aber vermutlich nicht an der ZWSt beteiligen, wenn sie nur für den Zeitraum des tatsächlichen Aufenthalts des Eigentümers (oder wie hier: seiner Tochter) erhoben wird.
Zweitwohnungssteuer als Werbungskosten abschreiben
Habe das Urteil wieder gefunden, bin allerdings kein "Kaufmann" sodass ich es nicht komplett interpretieren kann.
Hier das Urteil: BFH Az: IX R 58/01: Die vom Inhaber einer Ferienwohnung gezahlte Zweitwohnungssteuer ist mit dem auf die Vermietung der Wohnung an wechselnde Feriengäste entfallenden zeitlichen Anteil als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
Zu finden bei: http://lexetius.com/2002,2593
Vielleicht kann es einer der Profis deuten und umsetzen.
Danke vorab
Zweitwohnungssteuer als Werbungskosten abschreiben
Hier gibt es keine Profis, die etwas "deuten".
Das Urteil entspricht im Grundsatz meinem letzten Posting.
Zweitwohnungssteuer als Werbungskosten abschreiben
Sie haben ein Problem mit der Zweitwohnungsteuer?
Lesen Sie Himbim13 vom 04.08.2013. hier im Forum.
Es ist doch Ihre Entscheidung, ob Sie diese Steuer
für berechtigt finden. Wenn nicht! Warum reihen Sie
sich nicht in Reihe derer ein, die gegen diese Steuer
sind.