Dienstwohnung

ernst, Mittwoch, 03.04.2013 (vor 4452 Tagen)

In den Forumsbeiträgen ist immer wieder das Kriterium des Innehabens einer Wohnung oder deren Verfügungsgewalt erwähnt - aber stets finde ich keine abschliessende Einschätzung hierzu. In meinem Fall heisst das konkret: mein Arbeitgeber hat als GmbH (die keine Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen hat) mit Sitz in einer anderen Stadt X in Köln eine Wohnung gemietet, die ich nun zur Abwicklung des Projektes in Köln seit einiger Zeit nutze. Mein Wohnsitz ist seit geraumer Zeit die Stadt Z. Leider zieht sich das unerwartet in die Länge. ich selbst kann weder frei über diese Wohnung noch über meinen Aufenthalt dort verfügen - da projektabhängig. Ich zahle auch weder Miete noch Nebenkosten. Die Steuerverwaltung NRW hat mich nun u.a. aufgefordert, eine Meldebescheinigung für Köln vorzulegen - da ich Mehraufwendungen für diese von mir genutzte Wohnung geltend gemacht habe. Muss ich nun tatsächlich einen Wohnsitz in Köln anmelden?

Dienstwohnung

Alfred @, Mittwoch, 03.04.2013 (vor 4452 Tagen) @ ernst

Innehaben einer Wohnung im zweitwohnungsteuerrechtlichen Sinn und meldepflichtiges Nutzen einer Wohnung im Sinne des Melderechts sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Zum Melderecht mal auf der Startseite im Menü den Punkt "Hauptwohnung" lesen.

Im konkreten Fall fehlen Angaben, um abschließend zu sagen, ob das Innehaben einer Zweitwohnung und/oder das Nutzen einer meldepflichtigen weiteren Wohnung vorliegt.

Die einkommensteuerrechtliche Seite ist das dritte Paar Schuhe.

Und wie immer: Wohnsitz ist bei allen drei Paar Schuhen der falsche Begriff.

Dienstwohnung

Himbim13 @, Montag, 05.08.2013 (vor 4329 Tagen) @ ernst

Sie haben ein Problem mit der Zweitwohnungsteuer?
Lesen Sie Himbim13 vom 04.08.2013. hier im Forum.
Es ist doch Ihre Entscheidung, ob Sie diese Steuer
für berechtigt finden. Wenn nicht! Warum reihen Sie
sich nicht in Reihe derer ein, die gegen diese Steuer
sind.