Zweitwohnungssteuerbescheid in München, Befreiungsant. verg.

Alfred @, Samstag, 06.04.2013 (vor 4060 Tagen) @ michi12

Es gibt sie also doch, die Studenten, die entgegen der Auffassung des BVerfG
„Dies ergibt sich schon daraus, dass die zeitliche Inanspruchnahme durch das Studium regelmäßig dazu führen dürfte, dass der Student sich vorwiegend in der am Studienort vorgehaltenen Wohnung, nicht aber am Heimatort der Eltern aufhalten wird“.
leben.

Zur konkreten Frage: Die Antwort kann Dir nur die Münchener Kämmerei geben. Einfach fragen.

Ansonsten:
Am besten jetzt bereits die Befreiung für 2014 beantragen (oder - besser - die Nebenwohnung in eine Hauptwohnung umwandeln).


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