Es darf gelacht werden

Alfred @, Samstag, 06.04.2013 (vor 4449 Tagen)

Da erkennt ein Gericht
„... erfasst die Zweitwohnungsteuer die Steuerpflichtigen völlig unabhängig von ihren familiären Verhältnissen und Bindungen am Haupt- oder Zweitwohnsitz.“
Abgesehen vom Wohnsitzgeschnorchel ist diese Erkenntnis in der Theorie ja richtig – aber völlig neben der (Satzungs)wirklichkeit.

Es darf gelacht werden

Himbim13 @, Sonntag, 07.04.2013 (vor 4449 Tagen) @ Alfred

Diese Feststellung können nur Richter mit einer besonderen Ratio artikulieren!

Es darf gelacht werden

Alfred @, Sonntag, 07.04.2013 (vor 4449 Tagen) @ Himbim13

Die Frage ist dabei, ob eine derartige Klugheit bei spezifischen Berufsgruppen etwas besonderes ist.

Es darf gelacht werden

Rebell @, Sonntag, 07.04.2013 (vor 4449 Tagen) @ Himbim13

Wer kann denn in diesem Forum einen Richter in einem Verwaltungsgericht nennen der in Sache Zweitwohnungssteuer nicht weisungsgebunden ein wirklich nach Rechtsstaatlichen Grundsätzen fällt?

Denn 98 % aller Entscheidungen werden zu Gunsten der Kommuanen gefällt!

Weshalb ? einfach weil es der Gesetzgeber so vorgibt und Richter eben nicht in eine Hand beißen von der diese gefüttert werden!!

Es darf gelacht werden

Alfred @, Sonntag, 07.04.2013 (vor 4449 Tagen) @ Rebell

Wer kann denn in diesem Forum einen Richter in einem Verwaltungsgericht nennen der in Sache Zweitwohnungssteuer nicht weisungsgebunden ein wirklich nach Rechtsstaatlichen Grundsätzen fällt?

Gibt es.

Denn 98 % aller Entscheidungen werden zu Gunsten der Kommuanen gefällt!

Wo kommt denn die Zahl her?

Weshalb ? einfach weil es der Gesetzgeber so vorgibt und Richter eben nicht in eine Hand beißen von der diese gefüttert werden!!

Das grenzt ans Absurde. Die Justiz ist auf die Vorgaben des Gesetzgebers (=Gesetze)angewiesen - wie sonst sollte ein Urteil zustande kommen?

Es darf gelacht werden

Himbim13 @, Sonntag, 07.04.2013 (vor 4448 Tagen) @ Alfred

Die Justiz ist auf die Vorgaben des Gesetzgebers (=Gesetze)angewiesen – wie sonst sollte ein Urteil zustande kommen!

Richtig! Verantwortlich sind alleine die Legislativen (spricht Landesregierenden) der Bundesländer.
Denen, nachdem es sich um keine Bundessteuer handelt, alleine eine Regelung in der KAO zusteht.
Sie, die von dem Volk Gewählten, sind die, die die Verantwortung tragen. Auch wenn versucht wird die Verantwortlichkeit auf die Kommunen infolge des kommunalen Selbstverwaltungsrechts abzuschieben.

Zu Zeiten des Franz Josef Strauß wurde diese Steuer als Bagatellesteuer in Bayern nicht erhoben. Es war die Ära des Herrn Stoiber, der die KAO änderte und ein Ministerpräsident Seehofer, der sich noch nicht einmal zu einen Gespräch mit den Betroffenen einlässt. Obwohl er die Landflucht, verursacht durch die Einführung der Zweitwohnungssteuer der Städte und damit bedingt ein Statuswechsel eine Verarmung der Landgemeinden infolge des Kommunal Finanzausgleich zur Chefsache machte.

Vor der Wahl in Baden-Württemberg mahnte der Altpräsident Teufel, die CDU solle sich anstelle um andere Wählergruppen zu buhlen sich um den alten Wählerstamm zu bemühen. Das Ergebnis ist die Folge! Darf man deshalb nicht die Frage stellen, wer die eigentlichen Brandstifter sind?

Gerichtlich ist das Thema zu 89% ausgereizt. Es sei denn eine Kommune macht in ihrer Zweitwohnungsteuersatzung einen derartigen Lapsus wie in Halle.
Es ist ein Wahljahr. Man kann Niemand abhalten seinen Metzger selbst zu wählen!

Es darf gelacht werden

Tilly @, Donnerstag, 11.04.2013 (vor 4445 Tagen) @ Alfred

Wenn es mir denn möglich wäre, hätte ich mich totgelacht. Aber eigentlich ist es eher zum modischen fremdschämen.

Es darf gelacht werden

Alfred @, Donnerstag, 11.04.2013 (vor 4444 Tagen) @ Tilly

Fremdschämen trifft es wohl besser als totlachen.