Geringverdienerregelund in Bayern

Himbim13 @, Montag, 22.04.2013 (vor 4434 Tagen)

Diese Steuer muss weg!

Im Bundesland Bayern kann die Zweitwohnungssteuer in folge der Geringverdienerklausel (Ledige 25 000,00€,Verheiratete 33 000,00 € positive Jahreseinkünfte) mit jährlichem Antrag bei der Steuererhebenden Kommune, erlassen werden.
In der Fernsehsendung am 21.04.2013 bei Herrn Jauch wurde von den in dieser Sendung anwesenden Finanzminister von NRW auf das in Deutschland
strenge Steuergeheimnis verwiesen.
Bei Antragstellung auf Erlass der Steuer wird von den Kommunen das positive Familieneinkommen zu Grunde gelegt. Als Nachweis des Positiveneinkommens wir die Vorlage des zwei Jahre zurückliegenden Steuerbescheid verlangt.
Das Verlangen der Positiven Einkünfte als Grundlage für die Befreiung von der Zweitwohnungsteuer wird damit begründet, dass ansonsten Möglichkeiten bestehen würden mit wirtschaftlichen und betrieblichen Vorgängen die zu versteuernden Einkünfte zu manipulieren.
Diese Unterstellung mag bei einer bestimmten Bevölkerungsgruppe berechtigt sein, wie gewisse Vorgänge belegen, nicht aber bei den zu meist betroffenen Zweitwohnungsteuerzahlern.
Es stellt sich damit die Frage, ist das Verlangen der Behörden auf Offenbahrung der positiven Einkünfte gegenüber Dritte überhaupt mit dem Grundgesetz hinsichtlich des strengen angeblich bestehenden Steuergeheimnis vereinbar. Insbesondere auch im Hinblick auf die festgelegten Freigrenzen und die derzeitige inflationäre Lage.
Der Bayerische Ministerpräsident hat zwar bereits vor Jahren eine Evaluierung dieser Steuer angekündigt. Es ist jedoch bisher bei der Ankündigung geblieben.
Es sind Landtagswahlen man sollte sich auf die nächste Wahlperiode nicht vertrösten lassen!

Steuerbehörde

Alfred @, Montag, 22.04.2013 (vor 4434 Tagen) @ Himbim13

Daneben.
Das Steuergeheimnis kann man gegenüber einer Steuerbehörde wohl kaum dahin geltend machen, dass man ihr berechtigte Auskünfte verweigert.

Steuerbehörde

Himbim13 @, Montag, 22.04.2013 (vor 4434 Tagen) @ Alfred

Daneben.
Das Steuergeheimnis kann man gegenüber einer Steuerbehörde wohl kaum dahin geltend machen, dass man ihr berechtigte Auskünfte verweigert
.

Das mag auf diesen Punkt bezogen richtig erscheinen. Nur wer springt denn da aber zu kurz? Und wer liegt denn daneben?
Wer, Herr Alfred, formuliert denn und entscheidet über den Text der KAGO?
Ist es Die Kommune? Die Bundesregierung? Oder ist es der Landtag mit der Legislative eines Bundeslandes?!
Wer hat denn die Geringverdienerklausel in die KAGO eingefügt und die Normen, bzw. die Verwaltungsvorschrift zur Erhebung dieser Steuer dort festgelegt? Ist damit nicht erst das kommunale Steueramt in die jetzige Lage versetzt worden?
Ich schätze Ihre Argumentation. Diese erfolgt aber zum größten Teil aus dem Blickwinkel eines Teleobjektives. Der Blickwinkel eines Weitwinkelobjektives ist jedoch viel aufklärender.
Ist es nicht ein demokratisches Recht, noch dazu vor einer Landtagswahl, auf die Wurzeln dieser Steuer zu verweisen und die Betroffenen vor ihre Metzger zu warnen. In einem anderen Beitrag habe ich bereits schon auf die Einstellung aller Parteien in diesem Landtag zu dieser Steuer verwiesen. Wenn ich damals auch auf die Nichtwählerpartei verwies, bietet sich doch eine „Alternative für Deutschland“ an.
Was kann man also Falsch machen?

Steuerbehörde

Alfred @, Montag, 22.04.2013 (vor 4434 Tagen) @ Himbim13

Passt, mit dem Teleobjektiv sieht man kleine Dinge genauer und in der richtigen Größe. Ein Weitwinkelobjektiv verzerrt.

Steuerbehörde

Himbim13 @, Dienstag, 23.04.2013 (vor 4433 Tagen) @ Alfred

Kann so interpretiert werden, ja!

Ist aber eine isolierte Betrachtung.
Der Zusammenhang ist jedoch im
Gegenteil zum Weitwinkel nicht erkennbar.
Es ist eben halt wie bei einem Geldstück,
jedes Stück hat zwei Seiten.
Und die zwei Seiten sollen eben für den
unbedarften Wähler und 2.WhgSt.-Zahler
sichtbar gemacht werden!
Ist das nicht Sinn einer Diskussion?

Steuerbehörde- kontra Steuergeheimnis

Rebell @, Montag, 22.04.2013 (vor 4434 Tagen) @ Alfred

Was in Deutschland unter Steuergeheimnis noch zu verstehen ist, daz zeigt die jüngste Entwicklung - Stichwort Ulli Höneß- da kann man nur noch Pfui sagen.
Das Steuergeheimnis sollte wohl das höchste Gut bedeuten, aber wenn ein Bürger den vom Gesetzgeber vorgegebenen Weg nimmt und eine Selstanazeige aufgibt, so darf es nicht passieren, dass die ganz Sache über die Medien öffentlich und u. U. sogar noch mit verfälschten Fakten ausposaunt wird.

Ähnlich gilt die Sache um den Bestandschutz- dieses wird dem Normalbürger nicht gewährt aber von 92 Abgeordneten erlauben sich 17 davon auf Bestandschutz zu pochen bzw. in selbstbediernischen Maßnahme für sch auszulegen. Auch hier ist zutreffend Pfui- schmutzige Politik!

Obwohl seit 2000 ein Verbot besteht, Familienangehörige dürfen von Abgeordneten nicht bschäftigt werden-
siehe dazu>> http://www.sueddeutsche.de/bayern/politiker-beschaeftigen-ehefrauen-familienhilfe-la-cs...
http://www.sueddeutsche.de/bayern/politiker-beschaeftigen-ehefrauen-familienhilfe-la-cs...