Zweitwohung in Hildesheim

Klaus @, Dienstag, 19.12.2006 (vor 6588 Tagen)

Meine Lebensgefährtin (56) ist vor 4 Wochen nach Hildesheim in eine kleine Mietwohnung (Miete 430 € warm) gezogen und hat sich dort auch offiziell als Hauptwohnsitz gemeldet, um sich vor Ort um ihre in einem Heim befindliche behinderte Tochter zu kümmern. Sie stellt allerdings jetzt fest, daß sie nicht mehr die nötige Kraft besitzt, um diese anstrengende Aufgabe ständig zu meistern. Deshalb will sie des öfteren wieder in unserer gemeinsamen Wohnung sein, allerdings ihre Wohnung dort bis auf weiteres behalten. Ich habe ihr geraten, ihre Wohnung dort als Zweitwohnsitz anzumelden, um weitere Kosten wie neuen Ausweis, PKW ummelden etc. zu sparen.
Beim Einwohnermeldeamt wurde ihr dazu gesagt, daß sie dies nur von ihrem ehemaligen Wohnsitz (Bad Homburg) aus machen könnte und außerdem für die Zweitwohnung ab dem 1.1.07 Steuern anfallen. Über die Höhe der Steuern wurde keine Aussage gemacht.
Könnt ihr mir helfen, wie sie sich am klügsten verhalten soll.

Grüße
Klaus

Zweitwohung in Hildesheim

Christian @, Dienstag, 19.12.2006 (vor 6588 Tagen) @ Klaus

»Hallo Klaus,

richtig, ab 1.1.07 erhebt Hildesheim eine Zweitwohnungsteuer (auch diese Stadt schreckt vor nichts zurück). Allerdings ist sie wenigstens bei der Definition, was eine Wohnung sein soll einigermaßen fair - aber das hilft hier auch nicht weiter. Der Steuersatz beträgt übrigens 10%.der Nettokaltmiete.

Was das Melderecht angeht: Grundsätzlich nicht in das Belieben des Einwohners gestellt. Bei mehreren Wohnungen hat sich eine ledige, volljährige Person dort mit Hauptwohnung zu melden, wo sie sich vorwiegend aufhält. Alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Es dürfte in diesem Fall allerdings schwer vorauszusagen sein, was nun zutreffen wird - vorwiegender Aufenthalt in Bad Homburg oder in Hildesheim - wie die Zeitanteile das verteilt sind, kann ich so erst Mal nicht übersehen. Wenn sich nicht feststellen lässt, welche der Wohnungen die vorwiegend genutzte ist, wird die Hauptwohnung dort angegeben, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt - und das ist dann doch ziemlich beliebig. Muss ggf. nur plausibel begründet werden. Das war die melderechtliche Seite.

Also, die derzeit in Hildesheim gemeldete Wohnung ist die Hauptwohnung Deiner Lebensgefährtin, in Bad Homburg ist sie mit Nebenwohnung gemeldet. Für beide Wohnungen ist sie als Mieterin/Eigentümerin oder Dauernutzungsberechtigte (z.B. Nießbrauch) eingetragen.

Bad Homburg (v.d.H.) scheint noch keine ZWSt zu erheben, ob die Stadt das plant, weiß ich nicht. So gesehen - und melderechtlich vermutlich nicht falsch - ist es wohl das Beste, vorerst alles so zu belassen. Dann fällt in HI auf keinen Fall die ZWSt an, in Bad Homburg gibt es sie nicht. PKW ummelden ist so oder so nicht unbedingt nötig. Ändern des Ausweises kostet nichts.

Noch Fragen

Gruß