Zweitwohnsitzsteuer Sachsen-Anhalt und Niedersachsen

gelios2005, Donnerstag, 25.04.2013 (vor 4710 Tagen)

Hallo an alle,
ich habe folgende Situation:
Ich habe Familie und 2 Kinder und wohne in Braunschweig. Wir gehen demnächst mit meiner Frau getrennten Wege. Werden uns getrennt lebend anmelden und meine Frau mit Kindern zieht aus Niedersachsen nach Sachsen-Anhalt um. Da ich meine Kider öfter sehen möchte werde ich auch nach Sachsen-Anhalt umziehen und möchte mein HAUPTWOHNSITZ bei meiner Großmutter anmelden. Ich arbeite aber in Niedersachsen und möchte ein WG-Zimmer oder Zweitwohnung vorort haben und am Wochenende bin ich wieder in Hauptwohnung und bei Kindern.
Meine Frage besteht darin, ob ich gezwungen werde, den Zweitwohnsitzsteuer zu bezahlen ?

Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus

Grüße
Nick

Melderecht beachten

Alfred @, Donnerstag, 25.04.2013 (vor 4710 Tagen) @ gelios2005

Vor der ZWSt steht das Melderecht. Arbeiten in Niedersachsen bedeutet wohl – rein zeitlich gesehen- vorwiegenden Aufenthalt am Arbeitsort und dort ist für einen getrennt Lebenden damit die Hauptwohnung zu registrieren. Nebenwohnung ist damit die Wohnung in S-A. Wie es dort mit der ZWSt aussieht, hängt davon ab, ob in der Kommune überhaupt ZWSt erhoben wird und wenn ja, von der rechtlichen Ausgestaltung des „Wohnens bei Großmutter“ ab.
Wo der Wohnsitz sein soll, ist hier unerheblich. Der Begriff gehört nicht ins ZWSt-“Recht“.

Zweitwohnsitzsteuer Sachsen-Anhalt und Niedersachsen

Himbim13 @, Montag, 05.08.2013 (vor 4608 Tagen) @ gelios2005

Sie haben ein Problem mit der Zweitwohnungsteuer?
Lesen Sie Himbim13 vom 04.08.2013. hier im Forum.
Es ist doch Ihre Entscheidung, ob Sie diese Steuer
für berechtigt finden. Wenn nicht! Warum reihen Sie
sich nicht in Reihe derer ein, die gegen diese Steuer
sind.