Wohnen auf Zeit in Leipzig

Vamparion, Dienstag, 30.04.2013 (vor 4258 Tagen)

hallo ihr lieben,

ich wohne in leipzig, habe aber momentan ein paar probleme mit meiner freundin. wir sind zu dem entschluss gekommen das es für eine weile mal nicht schlecht wäre wenn jeder seinen eigenen rückzugsort hat und da kam ich dann auch das wohnen auf zeit.
nun stellt sich mir nur die frage, muss ich, wenn ich nur 1 oder 2 monate, dies nutze, auch nur für diese beiden monate für die steuer einbringen?
oder wird dann der erste satz dafür hergenommen? (stufe 1, bis 1200 Euro Kaltmiete >> 120 Euro)
die steuer umgehen wird sicherlich nicht möglich sein oder?

danke schonmal für jede antwort :-)

Wohnen auf Zeit in Leipzig

Alfred @, Dienstag, 30.04.2013 (vor 4258 Tagen) @ Vamparion

Die Frage stellt sich u.U. so nicht.

Ich kenne Deinen derzeitigen Meldestatus nicht.

Ich gehe mal davon aus, dass Du derzeit bei/mit Deiner Freundinmit alleiniger Wohnung registriert bist. Wenn Du das so beibehältst, ist eine „Wohnung auf Probe für 2 Monate“ erst Mal nicht meldepflichtig. Nur wenn der Aufenthalt in dieser Probewohnung länger als 6 Monate dauern sollte, würde das melderechtsrelevant. Dann abervermutlich wohl als neue alleinige Wohnung.

Wenn Du allerdings aus der gemeinsamen Wohnung ausziehst und eine neue Wohnung beziehst, wird das fort meldepflichtig- allerding wäre die Probewohnung dann Deine alleinige Wohnung.

Zweitwohnungsteuer fällt so oder so nicht an.

Wohnen auf Zeit in Leipzig

Vamparion, Dienstag, 30.04.2013 (vor 4258 Tagen) @ Alfred

erstmal danke für die schnelle antwort alfred


die wohnung wird eig von meiner freundin "geführt" und ich wurde dann im nachhinein mit dazu geschrieben, dem entsprechend wäre das ja mein hauptsitz.

das klingt sehr interessant, dass ich die vorübergehende wohung dann als "probewohnung" beziehen kann.... demnach kann ich dann ja auch mein auto usw. auf dem hauptwohnsitz lassen und müsste dies ja nicht umschreiben wenn ich innhalb von leipzig bleibe, oder?

Wohnen auf Zeit in Leipzig

Alfred @, Dienstag, 30.04.2013 (vor 4258 Tagen) @ Vamparion

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Freundin die Mieterin der Wohnung. Oder wurdest Du im Mitvertrag „mit dazu geschrieben“? Das ist im Melderecht allerdings unerheblich.
Wenn sich durch das Beziehen der “Probewohnung“ an diesem melderechtlichen Status nichts ändert, muss auch das Auto nicht umgemeldet werden.
Berücksichtigen musst Du allerdings, dass - zumindest die amtliche Post – an Deine bisherige Anschrift gehen wird.
Hauptwohnung – die Bezeichnung würde nur zutreffen, wenn Du irgendwo anders mit Nebenwohnung registriert wärst.
Hauptwohnsitz - die Bezeichnung würde nur zutreffen, wenn Du außerhalb Leipzigs einen weiteren Wohnsitz hättest.

Wohnen auf Zeit in Leipzig

Himbim13 @, Montag, 05.08.2013 (vor 4161 Tagen) @ Vamparion

Sie haben ein Problem mit der Zweitwohnungsteuer?
Lesen Sie Himbim13 vom 04.08.2013. hier im Forum.
Es ist doch Ihre Entscheidung, ob Sie diese Steuer
für berechtigt finden. Wenn nicht! Warum reihen Sie
sich nicht in Reihe derer ein, die gegen diese Steuer
sind.