Sachsenheim Baden Württ. Einführung 1.7.2013
(6) Die Abzüge von den Netto-Kaltmieten aus dem Mie
tspiegel Bietigheim-Bissingen
für die Berechnung der ortsüblichen Miete nach Absa
tz 5 betragen:
1. für Großsachsenheim 10%,
2. für Kleinsachsenheim 15%,
3. für Hohenhaslach 20%,
4. für Spielberg 25%,
5. für Ochsenbach 25%,
6. und für Häfnerhaslach 25%
§ 7
Steuersatz
Die Steuer beträgt 10 von Hundert der Bemessungsgru
ndlage
Sachsenheim Baden Württ. Einführung 1.7.2013
Mit der Rechnerei überfordern sie jedes Gericht.
Endlich mal eine Satzung, in der die Wohnsitze auch im Satzungstext rumschnorcheln.
Besonders erfreulich für Einheimische: Sie zahlen für ihre Nebenwohnung keine Zweitwohnungsteuer, vielleicht deswegen, weil der Zweitwohnsitz sich nicht am Ort des Hauptwohnsitzes befinden kann.
Ob da im Stadtrat jemand wusste, um was es ging? Oder verlässt man sich darauf, dass die Verwaltungsjustiz es schon richten wird?
Sachsenheim Baden Württ. Einführung 1.7.2013
hierzu sei die Frage erlaubt, ob denn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1983 - noch gültig ist ?
"Es darf kein Unterschied zwischen Einheimischen und Fremden bestehen"?
Ist damit wieder sichergestellt, dass Gerichte beschäftigt werden können?
Sachsenheim Baden Württ. Einführung 1.7.2013
Die Entscheidung aus dem Jahr 1983 dürfte noch gültig sein. Aber wie das mit Entscheidungen des BVerfG so ist – jedes mittelmäßige Provinzgericht kann sie aushebeln. Und wenn dazu die Hirten im Stall beim Vieh schlafen müssen.
Es soll angeblich Satzungen geben (ich kenne keine), die den Kriterien der Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Steuergerechtigkeit Stand halten sollen. Da ist die Beschäftigung der Gerichte noch lange sichergestellt.