Keine Lohnsteuererklärung, jetzt hohe ZWS Forderungen

pelem, Sonntag, 19.05.2013 (vor 4254 Tagen)

Hallo Zusammen,

Vielleicht kann mir jemand helfen: Ich habe mir projektbedingt eine Zweitwohnung geleistet und diese auch angemeldet.

In meinem ersten Jahr hat der Steuerberater mir gesagt, wenn ich keine zusätzlichen Einkünfte habe keine Lohnsteuererklärung machen müsste. Das liegt jetzt gut 3 Jahre zurück. Ich habe bisher keine Lohnsteuererklärung eingereicht.

Letzte Woche habe ich ein Brief bekommen, wo ich für die Zweitwohnung ZWS bezahlen soll. Die Grundlage für die 'Steuerfestsetzung' sind Wohnungsgröße und sonstige Punkte (Wohnlage, Zustand, ...).

Dieser Betrag liegt viel höher als ich für die Wohnung bezahle.


Meine Frage: Was kann ich jetzt tun? Schicke ich ein Widerspruch mit dem Mietvertrag? Oder muss ich jetzt Widerspruch einlegen und die Lohnsteuererklärungen für die letzten Jahre einreichen? Oder sogar: Falls ich keine Lohnsteuererklärung mache diese gefordete ZWS bezahlen?

Da ich mit der Materie gar keine Ahnung habe, würde ich mich über jede Hilfe freuen.

VG,
Pelem

Keine Lohnsteuererklärung, jetzt hohe ZWS Forderungen

Alfred @, Sonntag, 19.05.2013 (vor 4254 Tagen) @ pelem

Die Lohnsteuerklärung hat mit der Zweitwohnungsteuer nichts zu tun.
Wenn Du keine Erklärung zur ZWSt abgegeben hat, weiß ich nicht, wie der ZWSt-Bescheid zustande gekommen ist.

Näheres zur ZWSt lässt sich nur sagen, wenn man die Satzung kennt bzw. die Gemeinde, die von Dir die ZWSt verlangt. Ich nehme mal an, dass Du dort seit 2010 (?) mit Nebenwohnung registriert bist.

Keine Lohnsteuererklärung, jetzt hohe ZWS Forderungen

pelem, Sonntag, 19.05.2013 (vor 4254 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe meine ZW in München.

In dem Anschreiben "Zweitwohnungssteuerbescheid" wird am Anfang für die Jahre 2011, 2012 und 2013 die ZWS festgesetzt.

In einem Abschnitt "Allgemeine Erläuterungen' heißt es (unter anderem):
- "Die Besteuerungsgrundlagen wurden geschätzt, da bislang keine Steuererklärung eingereicht wurde."
- ".. Reichen Sie bitte ihre Steuererklärung unverzüglich nach, denn die Schätzung (...) befreit Sie nicht von Ihrer Erklärungspflicht."
- "Der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (...) wurden (..) die höchsten Zuschläge bzw. Kategorien (...) herangezogen."

Das Schreiben klingt so, als ob ich hier in der Pflicht wäre meine Steuererklärung zu machen, obwohl mir der Steuerberater was anderes gesagt hab (Ich habe keine anderen Einkünfte außer meinem Lohn um müsse demnach keine Steuererklärung abgeben.)


Wie kann das sein, dass man hier einfach die höchsten Zuschläge heranzieht? Und was kann ich dagegen tun?

Leider ist mir dieses Thema fremd und ich bin froh ein Forum gefunden zu haben, wo ich um Hilfe hoffe. Ich war damals froh, dass ich keine Lohnsteuererklärung abgeben musste.

VG,
Pelem

Keine Lohnsteuererklärung, jetzt hohe ZWS Forderungen

Alfred @, Sonntag, 19.05.2013 (vor 4254 Tagen) @ pelem

Dein Steuerberater befasst sich mit der Einkommensteuer und der Einkommensteuererklärung. Hier geht es um die Zweitwohnungsteuer und um die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Zur ZWSt mal unter
http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1074724/
Nachlesen.

Die veranlagte Stuer dürfte auch jeden Fall zu hoch sein. Deswegen Widerspruch einlegen und die ZWSt-Erklärung und Mietvertrag beifügen. Wenn die Steuer nicht berechtigt ist, z.B. weil Du Dich vorwiegend in M. aufgehalten hast und nur melderechtlich falsch registriert bist, gehört das auch in den Widerspruch, solltest Du das schleunigst nachholen.

Keine Lohnsteuererklärung, jetzt hohe ZWS Forderungen

pelem, Sonntag, 19.05.2013 (vor 4254 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

Jetzt verstehe ich. Vielen Dank für die Erklärung. Habe das Wort 'Steuererklärung' bisher nur in einem Sinne verstanden.

Ich werde nächste Woche hingehen und mir so ein Zweitwohnungssteuererklärung-Formular besorgen. Ich wusste gar nicht, dass man das machen musste, sonst hätte ich es ja gemacht.
(Schade, dass die Stadt dieses anscheinend nicht Online zur Verfügung stellt).

Mal sehen, was die alles an Infos verlangen.

Ich danke Dir vielmals für die Erklärungen! Mir ist ein Stein vom Herzen gefallen.


VG,
Pelem

Update (war: ... hohe ZWS Forderungen)

pelem, Mittwoch, 29.05.2013 (vor 4244 Tagen) @ pelem

Hallo Zusammen,

Hab jetzt nachgefragt und telefonisch die Antwort bekommen, dass ich ein Widerspruch einreichen soll und den Mietvertrag beifügen soll.

Gesagt, getan.
Antwort: Der gleiche hohe Betrag als Forderung ohne jegliche Begründung. Jetzt weis ich gar nicht was ich tun soll.

Ich hoffe, dass mir jemand Rat geben kann.

Viele Grüße,
pelem

Update (war: ... hohe ZWS Forderungen)

Alfred @, Mittwoch, 29.05.2013 (vor 4244 Tagen) @ pelem

Wenn ich alles richtig verstanden habe, hast Du einen ZWSt-Bescheid bekommen ohne je eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abgegeben zu haben. Deinem Widerspruch hast Du den Mietvertrag beigefügt und die Forderung blieb unverändert.

Wenn Dein Widerspruch zurückgewiesen wurde, hilft nur noch die Klage beim Verwaltungsgericht. Um zu dem, was jetzt zu tun ist, mehr zu sagen, fehlen ein paar Informationen. Z.B.

Seit wann/von wann bis wann (TT.MM.JJJJ) bist/warst Du in München mit Nebenwohnung registriert?

Wo war Deine Hauptwohnung?

Von wann (TT.MM.JJJJ) ist der Steuerbescheid?

Wann hast Du mit welcher Begründung Widerspruch eingelegt?

Von wann ist der Widerspruchbescheid (TT.MM.JJJJ)?

Wie hoch ist die Steuerforderung(pro Jahr)?

Wie hoch ist Deine monatliche Kaltmiete?

Du hast Dich beruflich bedingt in M. aufgehalten. Wie war Deine Arbeitszeit geregelt? Hast Du darüber Nachweise?

Update (war: ... hohe ZWS Forderungen)

pelem, Mittwoch, 29.05.2013 (vor 4244 Tagen) @ Alfred

Hab eine Antwort per E-Mail button geschickt.

Keine Lohnsteuererklärung, jetzt hohe ZWS Forderungen

Himbim13 @, Montag, 05.08.2013 (vor 4176 Tagen) @ pelem

Sie haben ein Problem mit der Zweitwohnungsteuer?
Lesen Sie Himbim13 vom 04.08.2013. hier im Forum.
Es ist doch Ihre Entscheidung, ob Sie diese Steuer
für berechtigt finden. Wenn nicht! Warum reihen Sie
sich nicht in Reihe derer ein, die gegen diese Steuer
sind.