ZWS bei geerbtem Elternhaus?
Hallo,
ich habe das Elternhaus anteilig zu 12,5% geerbt. Die restlichen 87,5% werden von Vater bzw. meinem Bruder gehalten. Beide wohnen auch in dem Haus. Beruflich bin ich am 01.01.2013 in eine andere Stadt gezogen und habe dort auch meinen Hauptwohnsitz. Das Elternhaus habe ich als Zweitwohnsitz angegeben, weil ich noch ca. 25 Tage im Jahr dort wohne.
In der Gemeinde des Elternhauses heisst es in der Satzung, dass man von der ZWS ausgenommen ist,
"wenn Sie die Zweitwohnung überwiegend zum Zweck der Vermögensanlage halten und Sie oder Ihre Angehörigen die Wohnung für einen Zeitraum von weniger als drei Monaten im Kalenderjahr nutzen."
Das Haus ist bis auf die Wochenendbesuche nur noch Kapitalanlage für mich, so weit kein Problem. Werden Vater und Bruder denn auch als Angehörige i.S. der Satzung gehandelt? Oder ist damit ne Ehepartnerin gemeint, die ich sowieso nicht habe? Vater/Bruder könnten mir ja theoretisch eine exakte Auskunft verweigern, wie lange sie pro Jahr im Haus wohnen, oder sich lange im Ausland aufhalten etc pp. Ich habe dort auch nur mein altes Kinderzimmer, und KEINE eigene unterteilte Wohnung.
Als Nachweis Vermögensanlage will die Stadt auch eine "Mitteilung über die Nutzung der Wohnungn als Zweitwohnung entsprechend der Einkommenssteuererklärung" haben. Ich bin erst 2013 umgezogen, und von 2013 gibt es keine Steuererklärung. Was könnte da ersatzweise in Frage kommen?
Gibt es denn die Möglichkeit, die Anmeldung des Zweitwohnsitzes wieder zu annulieren? i.S. dass ich mich vertan habe? Vielleicht wäre das letztlich einfacher, keine Ahnung aber ob das geht...
Falls es nicht geht, könnte ich der Stadt dann nachweisen, dass ich mein Zimmer dort aufgelöst habe?