ZWS bei geerbtem Elternhaus?

Alfred @, Montag, 20.05.2013 (vor 4404 Tagen) @ apox101

Du bist also am Heimatort mit Nebenwohnung gemeldet. Das kannst Du am Einwohnermeldeamt jederzeit ändern, wenn Du aus dem Elternhaus ausgezogen bist und Dich dort nur noch besuchsweise aufhältst. Ob das rückwirkend gemacht wird, hängt von der Behörde ab und könnte bürokratischen Ärger bringen.

Manches wäre einfacher, wenn Du sie Gemeinde benannt hättest. Dann könnte ich in der Satzung und evtl. in der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer nachlesen sowie die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung des Landes einbeziehen.

So nur grundsätzlich und grob vorab:
1. Wenn Dein Vater und Dein Bruder das Haus bewohnen, wirst Du den Nachweis der Kapitalanlage in der von der Gemeinde geforderten/gedachten Art schwer erbringen können.
2. Entscheidend für die Steuerpflicht ist, dass Du die „Wohnung“ innehast. Du müsstest folglich der Gemeinde klarmachen, dass Du nur Miteigentümer aber nicht Inhaber bist, weil Du die Verfügungsbefugnis über Deinen Eigentumsanteil Deinem Vater und Bruder überlassen hast – diese also als alleinige Inhaber des Hauses anzusehen sind. Das dürfte sogar am ehestens den Tatsachen entsprechen, der Gemeinde aber schwer klarzumachen sein.
3. Beim Ausfüllen der Erklärung zur ZWSt musst Du folglich aufpassen, denn diese Erklärungen sind im allgemeine nur darauf ausgelegt, die Steuerschuld zu begründen bzw. gehen davon aus, dass der Erklärende Steuerschuldner ist.


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