Wuppertal hebt ZWSt-Bescheide auf!
Die Stadt Wuppertal hat rechtzeitig zum Jahresende „aus Rechtsgründen“ einige - darunter auch bestandskräftige -, ZW-Steuerbescheide aufgehoben. Das klingt lobenswert, ist es aber nicht.
Was steckt dahinter>
Die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung ist unverändert und richtig. Sie wollte immer schon die Zimmer in Studentenwohnheimen besteuern. Weil sie das wollte, legte sie 2005 dem Stadtrat eine Satzung vor, in der sie selbst die Wohnung so definierte, dass genau dies nicht möglich war.
Dies stört eine gute Stadtverwaltung aber nun überhaupt nicht. Von vielen Seiten gewarnt und wissend, dass es nicht zulässig war, erließ sie Ende Oktober Steuerbescheide, die auch solche Personen betrafen, die nur ein Zimmer nutzten. Frei nach dem Motto, „In Wuppertal schwebt die Bahn über der Wupper und wir über dem Recht“.
Was dann passierte, bleibt dem Außenstehenden verborgen - er kann nur Vermutungen anstellen. Aber das Unerwartete geschah: Ende November erkannte (>) die Stadtverwaltung, dass sie mit dieser Methode nicht durchkommen würde.
An ihrer „Rechts“auffassung änderte das nichts. Der Stadtrat musste, wegen der Rechtssicherheit (!), am 18.12. schnell eine Änderungssatzung verabschieden, mit der die Wohnung neu definiert wurde. Weil die Verwaltung ihre Kompetenz in ZWSt-Sachen und Bürgerfreundlichkeit so nachdrücklich unter Beweis gestellt hatte, tat ihr die Mehrheit im Stadtrat (CDU+SPD+Grüne!) diesen Gefallen auch gerne. Jetzt glaubt die Stadtverwaltung eine wirksame Grundlage in der Hand zu haben, um im Jahre 2007 das zu tun, was sie immer schon wollte. Aber in diesem Fall heißt „glauben“ wirklich „nicht wissen“.
Am 21.12. wurden dann die „fehlerhaften“ Steuerbescheide aufgehoben - wer schon bezahlt hatte (Termin war der 30.11.) soll sein Geld zurückbekommen. Wen das betrifft: Er sollte sich damit trösten, der Stadt Wuppertal mit einem Darlehen über den Jahreswechsel geholfen zu haben.
Und der OB, Herr Peter Jung> Der feiert ein frohes Fest. Er hatte zwar im Brustton der Überzeugung 2006 mal (sinngemäß) erklärt:
Die ZWSt der Stadt
- steht,
- ist irrevisibel
- wird nur bei einem entsprechenden Gerichtsbeschluss geändert.
Aber nicht einmal darauf konnte man sich verlassen. Wie soll ein Gericht denn einen Beschluss fassen, wenn die Verwaltung ihre Satzungen schneller ändert, als der gerupfte Bürger klagen kann>
Kleine Bosheit am Rande: Die Schreibweise „Zweitwohnungssteuer“ hat die Stadt nicht berichtigt. Will man mit dieser ansonsten belanglosen Äußerlichkeit zum Ausdruck bringen, dass die eigene Rechtsauffassung über allem steht und man sich nicht an den Maßstäben z.B. des BVerfG orientieren will>>>
Fröhliche Weihnachten
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