6-monatiges Praktikum

Alfred @, Freitag, 24.05.2013 (vor 4201 Tagen) @ Doridu

Was Du mit den Wohnsitzen machst, ist Deine Sache – anmelden kannst bzw. musst Du sie jedenfalls nicht.

Was melderechtlich zu tun ist:
Die zwischenvermietete Nebenwohnung in Nürnberg (beim Einwohnermeldeamt Nürnberg) abmelden, da Du sie ja nicht zum wohnen oder schlafen nutzt.
Für die 6 monatige Dauer des Praktikums brauchst Du die Wohnung in Koblenz nicht , da es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt gem § 25 Abs. 1 Satz 1 Meldegestz RLP handelt ((„Wer nach § 13 oder § 22 für eine Wohnung im Inland gemeldet ist und für eine Dauer von bis zu sechs Monaten eine andere Wohnung bezieht, unterliegt hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht nach den §§ 13 und 22.“). Deine bisherige Hauptwohnung bei Deinen Eltern wird damit (zumindest für die Dauer des Praktikums) Deine alleinige Wohnung.

Koblenz erhebt zwar seit 1.6.2012 eine ZWSt, die betrifft Dich aber nicht, da Du in Koblenz nicht mit Nebenwohnung registriert bist.


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