Zweitwohnungsteuersatzungen auf d. Kippe ?

Gustav @, Donnerstag, 30.05.2013 (vor 4224 Tagen)

Beginnen nun auch im Allgäu Diskussionen ?
Fast alle Satzungen im Allgäu beziehen sich auf Jahresrohmiete, im angrenzenden Oberbayern ist Jahreskaltmiete als Grundlage festgelegt.
Sind Gerichte oder die Bürgermeister aufgefordert wirksam zu entscheiden?
Grundlage ist die vom Bundesverfassungsgericht inzwischen beanstandete seit 1964 existierende längst überholte - nicht mehr der Zeit angepasste Einheitswertbescheidgrundlage - Stichtag 01.01.1964.
Haben die Allgäuer Gemeinden Fehler gemacht ?
Oder vorsätzlich wenig tranparente Regelungen festgesetzt, damit die Betroffenen keine Kontroll- oder Vergleichsmöglichkkeit haben ?

Inzwischen hat bekanntlich die Finanzverwaltung entsprechend reagiert und mit einem gemeinsamen Erlass aller Finanzbehörden der Länder vom 19. April 2012 festgelegt, dass bis zur Klärung der Frage durch das BFG alle 'Einheitwertfeststellungen und Festsetzungen von Grundsteuermessbeträgemn vorläufig erfolgen!
Dieses trifft doch auch bei jenen Satzungen zu, welche von der Jahresrohmiete ausgehen- Ganz anders verhält es sich wenn es um Kaltmieteregelungen geht, diese sind den ortsüblichen Mieten angepasst.
Die Jahresohmiete ist ledigleich ein rechtstechnischer Begriff, welcher auf den aktuellen Mietwert keinen Einfluss berücksichtigt- also Willkürliche Ausgestaltung der Zweitwohnungssteuerhöhe !
interessanter Hinweis dazu:
http://www.allgaeuer-anzeigeblatt.de/index.shtml?allgaeuer-anzeigeblatt&press=00000...

Zweitwohnungsteuersatzungen auf d. Kippe ?

Alfred @, Donnerstag, 30.05.2013 (vor 4224 Tagen) @ Gustav

So ganz verstehe ich das nicht. Die Jahresrohmiete ist das Gesamtentgelt, das die Mieter (Pächter) für die Benutzung des Grundstücks auf Grund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Feststellungszeitpunkt für ein Jahr zu entrichten haben (vgl. § 78 Bewertungsgesetz).

Zweitwohnungsteuersatzungen auf d. Kippe ?

Himbim13 @, Montag, 05.08.2013 (vor 4157 Tagen) @ Gustav

Sie haben ein Problem mit der Zweitwohnungsteuer?
Lesen Sie Himbim13 vom 04.08.2013. hier im Forum.
Es ist doch Ihre Entscheidung, ob Sie diese Steuer
für berechtigt finden. Wenn nicht! Warum reihen Sie
sich nicht in Reihe derer ein, die gegen diese Steuer
sind.