Zweitwohnungsteuersatzungen auf d. Kippe ?

Alfred @, Donnerstag, 30.05.2013 (vor 4393 Tagen) @ Gustav

So ganz verstehe ich das nicht. Die Jahresrohmiete ist das Gesamtentgelt, das die Mieter (Pächter) für die Benutzung des Grundstücks auf Grund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Feststellungszeitpunkt für ein Jahr zu entrichten haben (vgl. § 78 Bewertungsgesetz).


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