ZWS für Berliner Mietwohnung, die mein Sohn bewohnt
Ob wie, wer, wo seinen Wohnsitz hat, ist hier völlig unerheblich.
Die Antwort steht in den Gesetzen.
Wenn ich alles richtig verstanden habe:
1. Bist in Düsseldorf mit alleiniger Wohnung registriert.
2. Ist Dein Sohn in Berlin mit alleiniger Wohnung registriert.
3. Es gibt weder in Berlin noch in Düsseldorf eine Haupt- oder eine Nebenwohnung.
Wenn das wirklich so ist, wäre es nach Deiner Schilderung melderechtlich korrekt. Zweitwohnungsteuer"rechtlich" ist nichts zu befürchten, denn in Düsseldorf gibt es keine Zweitwohnungsteuer und in Berlin werden nur Nebenwohnungen als Zweitwohnungen besteuert. Rechtlich bestehen da keine bedenken, den n selbst der BFH vertritt die Auffassung, dass die melderechtlichen Verhältnisse für die Steuerbehörde verbindlich sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit, versteht sich.
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Sue,
30.05.2013
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- ZWS für Berliner Mietwohnung, die mein Sohn bewohnt - Himbim13, 05.08.2013