Wie steht es mit dem Kommunalwahlrecht

Rebell @, Sonntag, 02.06.2013 (vor 4240 Tagen)

für die vielen Zweitwohnungsbesitzer in Deutschland?

Diese Frage wurde bei einer Veranstaltung zu einem Gedankenaustausch am letzten Wochenende im Allgäu zur Diskussion gestellt.

PRESSE I N F O R M A T I O N
Demokratie braucht JEDE Stimme
Der Verein Freunde für Ferien in Bayern e.V. versucht einen Kampagne zum Kommunalen Wahlrecht zu starten.Allen Bürgern in Deutschland mit einem rechtmäßigen Zweitwohnsitz ist allen rechtmäßig und dauerhaft in
Deutschland lebenden Einwohnerinnen und Einwohnern,das kommunale Wahlrecht zu ermöglichen. „In unserem Land leben Millionen von Menschen, die bereits seit vielen Jahren Teil unserer Gesellschaft sind und auch mit der Verpflichtung zu Zweitwohnungssteuer trotzdem von politischen
Entscheidungsprozessen ausgeschlossen werden. Zwar haben Bürger der EU das Recht auf kommunaler Ebene zu wählen, aber deutschen Zeitwohnungsbesitzern werden bezüglich des Wahlrechts behandelt wie Menschen zweiter Klasse,“ kritisiert der Vorsitzende Karl Kopp vom Verein Freunde für Ferien in Bayern.
Dazu ist es erforderlich nun den Versuch zu starten Druck auf die politischen Parteien auszuüben, denn diese möchten ja in absehbarer Zeit wieder gewählt zu werden.

Wie steht es mit dem Kommunalwahlrecht

Himbim13 @, Dienstag, 04.06.2013 (vor 4238 Tagen) @ Rebell

Wie steht es mit dem Kommunalwahlrecht. Demokratie braucht JEDE Stimme. Rebell, 02.06.2013, 08:31

Wie wahr, wie wahr!
Nur dieser Gedanke fällt unseren Politikern meistens nur dann ein, wenn eine Wahl vor der Tür steht und man sich über jede Stimme freut die zur gewünschten Position führt bzw. Diese erhält.
Siehe Stadtstaat Bremen, dort wurde das Landeswahlrecht bezüglich der Senatswahlen dahingehend geändert, dass das Wahlalter von 18 Jahren auf 16 Jahren gesenkt wurde. Auch in Bayern spielte man mit diesen Gedanken. Dort wurde zwar im kommunalen Landeswahlrecht nicht das Wahlalter gesenkt aber an der Wählbarkeit von Kandidaten Änderungen vorgenommen. So wurde die Höhe des Wahlalters einerseits und, man lese und staune, andererseits die Wählbarkeit eines mit Nebenwohnung gemeldeten Kandidaten, soweit dieser mindestens ein ¼ Jahr vor der Wahl in der Kommune mit Nebenwohnung gemeldet ist, ermöglicht. Das hilft aber den „aussätzigen 2.WhgSt.-zahler“ überhaupt nichts. Ebenso wenig, wie es dem CSU Kandidaten der für das Münchner Amt des Oberbürgermeisters kandidiert helfen wird. Letzterer soll sich zwar dahin gehend geäußert haben, dass Er, im Falle Er gewählt würde, die Zweitwohnungssteuer in München abschaffen würde! Schon diese Aussage ist beachtenswert und mutig. Alleine die, die Ihm aufgrund dieser Aussage ihre Stimme geben würden, werden ja durch die Haltung seines Ministerpräsident und den Spitzen des Städte- und Gemeindetages ausgeschlossen! Nicht Er, vielmehr die vorgenannten Vertreter dieser Gremien sind es, die diese bestimmt überlegte und positiv gemeinte Aussage zu einer 100€ Blüte machen.
Schade eigentlich! Wenn also den „Aussätzigen“ nur die Wahl zwischen Pest und Cholera bleibt, warum nicht einmal eine Alternative wählen. Eine größerer Schaden könnte ja kaum eintreten, zumal
wenn man sich das unersättliche Verhalten der jetzigen Parteien, gleich welcher Farbschattierung, man sich vor Augen hält. :-D

Wie steht es mit dem Kommunalwahlrecht

Gustav @, Dienstag, 11.06.2013 (vor 4231 Tagen) @ Rebell

dazu ein Hinweis aus dem Land Brandenburg:
in Brandenburg ist nach § 8 Satz 1 Nummer 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen (Vollendung des 16. Lebensjahres; Deutscher bzw. Unionsbürger) wahlberechtigt, wer am Wahltag im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen wird der ständige Wohnsitz am Ort der melderechtlichen Hauptwohnung vermutet. Diese Vermutung kann jedoch im Wege des in den §§ 14 und 15 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung näher bestimmten Verfahrens widerlegt werden. Demnach wird eine wahlberechtigte Person, deren Hauptwohnung außerhalb des Wahlgebiets liegt, auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie gegenüber der Gemeindebehörde in geeigneter Weise glaubhaft macht, dass sie am Ort ihrer Nebenwohnung einen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches hat.

Wie steht es mit dem Kommunalwahlrecht

Himbim13 @, Montag, 24.06.2013 (vor 4218 Tagen) @ Gustav

An alle betroffenen Zweitwohnungssteuerzahler,

durch Zufall bin ich auf ein Link gestoßen, der Ihnen nicht vorenthalten werden sollte.
http://www.kreisbote.de/lokales/sonthofen/wahlrecht-zweitwohnungsbesitzer-2949965.html.
Auch vom Interesse dürfte folgender Bericht sein:
Zitat:
„Je mehr aktive Mitstreiter sich bereiterklären umso besser sind die Erfolgsaussichten, dazu ist das beste und überzeugende Beispiel - Pferdesteuer in einigen Bundesländern.
Man bedenke hierzu - die betroffenen Besitzer von Pferden, sind ähnlich wie die Zweitwohnungsinhaber strukturiert, denn wer sich ein Pferd leisten kann ist nicht mittellos und ist auch bestimmt nicht auf das Soziale Auffang- Netz angewiesen, dabei muss diese Sorte von Bürgern noch lange nicht sich zu den "Reichen" einreihen lassen.
Die finanzielle Not der Kommunen könnte auch über eine derartige "Aufwandsteuer" die Kassen etwas entlasten.
Aber der Unterschied zwischen den von der Aufwandbesteuerung betroffenen Zweitwohnungsbesitzern und den Pferdebesitzern ist kaum beschreibbar riesengroß.
Wer sich die Frage stellt weshalb?
Dem sei der Hinweis deutlich erkennbar, denn innerhalb weniger Wochen haben 530 000 Pferdebesitzer eine Protestnote unterzeichnet - die Wirkung ist deutlich erkennbar- die Pferdesteuer ist weitgehend vom Tisch!“
Soweit die Ausführung der Interessengemeinschaft „Freunde für Bayer“
Anmerkung:
Es sind Wahlen, wenn nicht jetzt, wann dann? Würden Sie eine Protestnote, die sich gegen die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in allen Bundesländern richtet mit unterschreiben?! Danke!
Hier die Adresse:
Freunde für Ferien in Bayern e.V. Sitz Oberstdorf
Postfach 1117
89258 Weißenhorn
Tel. 07309 5084
EM fffbayern@gmx.net

Wie steht es mit dem Kommunalwahlrecht

Soraya @, Dienstag, 14.04.2015 (vor 3559 Tagen) @ Rebell

für die vielen Zweitwohnungsbesitzer in Deutschland?

Diese Frage wurde bei einer Veranstaltung zu einem Gedankenaustausch am letzten Wochenende im Allgäu zur Diskussion gestellt.

Junge Union -CDU- MdB Johannes Steiniger fordert:„Vielen jungen Menschen bleibt es aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Regelungen verwehrt, sich in ihren Heimatgemeinden für kommunale Ämter zu bewerben. Gerade Studenten, die in den Hochschulstädten aufgrund der dortigen Zweitwohnsitzsteuer aus finanziellen Gründen ihren Erstwohnsitz an ihrem Studienort anmelden müssen, stehen bei Kommunalwahlen in den ländlichen Regionen nicht für die Listen zur Verfügung. Die Konsequenz ist, dass es in den verschiedenen Gemeinden immer schwerer wird, junge Menschen für die Ratslisten aufzustellen.
Wir fordern deshalb, das Kommunalwahlgesetz in der Weise zu ändern, dass zukünftig Bürgern die Wahl ermöglicht wird, ob sie an ihrem Erst- oder Zweitwohnsitz ihr aktives und passives Wahlrecht ausüben wollen. Diese Entscheidung soll mindestens drei Monate vor den Wahlen der Verbandsgemeindeverwaltung der Erstwohnsitzgemeinde mitgeteilt werden.


http://www.pfalz-express.de/junge-union-fordert-anderung-des-kommunalwahlgesetzes/

Wie steht es mit dem Kommunalwahlrecht

Alfred @, Dienstag, 14.04.2015 (vor 3559 Tagen) @ Soraya

Über das kommunale Wahlrecht mögen unterschiedliche Auffassungen ja durchaus diskussionswürdig sein. Aber die Vorstellung des MdB JS, dass Studenten, die in den Hochschulstädten aufgrund der dortigen Zweitwohnsitzsteuer aus finanziellen Gründen ihren Erstwohnsitz an ihrem Studienort anmelden müssen, ist abwegig. Wer so denkt, hat – über das Wohnsitzgeschwurbel hinaus - etwas nicht verstanden.