ZwSt Stuttgart

newintown, Dienstag, 11.06.2013 (vor 4219 Tagen)

Hallo,

Ich hoffe, dass die Frage nicht schon ein mal gestellt wurde. Ich konnte im Forum nichts finden. Daher meine Frage:

Ich wohne in Stuttgart und habe da auch meinen Erstwohnsitz und meine Freundin wohnt in Frankfurt und hat dort Ihren Zweitwohnsitz. Wir wechseln uns meist ab und verbringen die Wochenenden abwechselnd in Stuttgart oder Frankfurt.
Damit meine Freundin mit meinem Dienstwagen versichert ist, muss Sie auch bei mir gemeldet sein. Das heißt, sie müsste bei mir Ihren Nebenwohnsitz anmelden. Damit müsste sie nach meinem Verständnis in Stuttgart Zweitwohnsitzsteuer bezahlen.
Ist dies korrekt?
Wie ist die Berechnungsgrundlage für die Steuer, wenn meine Freundin bei mir keine Miete bezahlt?

Danke für eure Antworten,

ZwSt Stuttgart

Alfred @, Dienstag, 11.06.2013 (vor 4219 Tagen) @ newintown

Vorab: Wer wo seinen Wohnsitz hat, ist für die Zweitwohnungsteuer unerheblich.

Du fragst aber nach den melderechtlichen Bestimmungen. Und da wäre erst Mal zu klären:
- Wenn Du Deine Hauptwohnung (Erstwohnsitz?) in Stuttgart hast. wo hast Du Deine Nebenwohnung (Zweitwohnsitz?)?
-gleiche Frage bei Deiner Freundin, die ihre Nebenwohnung (Zweitwohnsitz?) in Frankfurt hat – wo hat sie ihre Hauptwohnung (Erstwohnsitz?)?

Was die Nutzung des Dienstwagens angeht: Das sind „Firmeninterna“, die für das Melderecht unmaßgeblich sind.

So wie es klingt, wäre eine Meldung mit Nebenwohnung korrekt; Du in Frankfurt, Deine Freundin in Stuttgart.

Zweitwohnungsteuer dürfte in beiden Fällen nicht anfallen, da Ihr im aufwandsteuerrechtlich Sinn nicht Inhaber der jeweiligen Nebenwohnung seid. Ohne Ärger wird das allerdings nicht abgehen, denn die Stuttgarter Satzung gehört zu den moderneren und ist von schlauen Schwaben geschrieben – auf gut Deutsch: Sie ist absurd.

ZwSt Stuttgart

Himbim13 @, Montag, 05.08.2013 (vor 4165 Tagen) @ newintown

Sie haben ein Problem mit der Zweitwohnungsteuer?
Lesen Sie Himbim13 vom 04.08.2013. hier im Forum.
Es ist doch Ihre Entscheidung, ob Sie diese Steuer
für berechtigt finden. Wenn nicht! Warum reihen Sie
sich nicht in Reihe derer ein, die gegen diese Steuer
sind.

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