Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus

Chris Tine, Dienstag, 11.06.2013 (vor 4231 Tagen)

Folgende Sachlage:
Ich habe 1997 ein kleines Haus mit großem Grundstück gekauft. Von Anfang an wollte und habe ich dieses selbst bewohnt,konnte mich aber dort nicht anmelden, weil es als "Wochenendgebiet/ Ferienhaus" ausgewiesen war. Auf meine Anfragen damals,bekam ich die Aussagen: Sie können dort Ihre Ferien verbringen, sonst gar nichts!"
Also blieb ich weiterhin bei meiner Mutter gemeldet, habe dort aber KEINE Wohnung.
Nun kam vor einigen Monaten der Bescheid über die Zweitwohnsitzsteuer. satte 190,- jährlich sind nun fällig. Mit rückwirkender Zahlung ab Juli 2012!

Ich wurde allerdings nie von der Behörde in Kenntnis gesetzt, dass ich mich hier anmelden könnte...

Ist ein Widerspruch gegen diesen Bescheid möglich, da ja als Grundsatz u.a. gilt: .....Die Zweitwohnungsteuer ist eine Aufwandsteuer, d.h. es soll derjenige belastet werden, der sich den Aufwand leisten kann, zwei Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf (oder den seiner Familie) vorzuhalten. Dies ist insbesondere bei Ferienwohnungen der Fall.....

Ich hatte ja nie 2 Wohnungen. Und ist es ein Verstoß gegen das Meldegesetz, da ich mich ja nicht ummelden konnte??? Hätte ich mich bei meiner Mutter abgemeldet, ohne mich in meinem eigenen Haus anmelden zu können, wäre ich in den "Obdachlosen-Status" verfallen....

Ich hoffe auf aufschlussreiche Antworten!

Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus

Alfred @, Dienstag, 11.06.2013 (vor 4231 Tagen) @ Chris Tine

Herrliche Situation – da legt jeder Richter sein Gesicht in Dackelfalten.

Für konkretere Antworten wäre es erforderlich, die Kommune, die ZWSt von Dir verlangt und den Wohnort Deiner Mutter zu kennen. Von Bedeutung wäre auch, ob im Grundbuch Einschränkungen eingetragen sind und ob eine Satzung für das Wochenendgebiet existiert.

Ich fürchte, Deine „Anfrage von damals“ war mündlich gestellt und auch so beantwortet worden.

Kamst Du nachweisen (Berufstätigkeit, Steuererklärungen, Verbrauchsnachweise usw.) dass Du Dich überwiegend in Deinem Haus und nicht in der Wohnung Deiner Mutter aufhältst? Das wäre entscheidend.

Der Widerspruch, den Du siehst, ist nicht vorhanden. Auch das Innehaben einer einzigen Wohnung kann als „Innehaben einer Zweitwohnung“ besteuert werden.

Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus

Chris Tine, Dienstag, 11.06.2013 (vor 4230 Tagen) @ Alfred

Danke, meine Dackelfalten sind auch schon da ;-)
Meine Meldeadresse ist in Bremen, die Kommune in Niedersachsen (Osterholz-Scharmbeck).
Einschränkungen bezüglich des Kaufes gab es nicht, es handelt sich ja nicht um einen Schrebergarten, sonder um ein amtlich eigenes Grundstück, für das ich auch Grundsteuern bezahle. Sämtliche Versicherungen laufen darüber. Hund, Katze Maus, etc.
Lediglich meine Steuererklärung muss ich ja beim zuständigen Finanzamt abgeben, also Bremen.

Die Anfrage damals wurde mehrfach pampig am Telefon beantwortet.

Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus

Chris Tine, Dienstag, 11.06.2013 (vor 4230 Tagen) @ Alfred

deinen letzten Satz musst du mir bitte nochmal ausführlicher erklären....

Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus

Alfred @, Dienstag, 11.06.2013 (vor 4230 Tagen) @ Chris Tine

Der Widerspruch, den Du siehst, ist nicht vorhanden. Auch das Innehaben einer einzigen Wohnung kann als „Innehaben einer Zweitwohnung“ besteuert werden.

Nun, eine Zweitwohnung ist nach Auffassung einiger Gerichte „die nicht vorwiegend genutzte Wohnung“ – was die Existenz einer „vorwiegend genutzten Wohnung (Erstwohnung)“ voraussetzt. Um wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu demonstrieren, genügt es nach einem unerforschlichen aber unanfechtbaren Beschluss des BVerfG, wenn man die Zweitwohnung innehat. Die Erstwohnung muss nur vorhanden sein.

Im Grundbuch – und wohl auch im Kaufvertrag - stehen also keine Auflagen. Aber was ist mit dem „Wochendgebiet“?

Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus

Chris Tine, Dienstag, 11.06.2013 (vor 4230 Tagen) @ Alfred

Danke für deine Ausführungen. Das leuchtet so weit ein. Aber es existiert ja keine Erstwohnung im klassischen Sinne, nur ein Briefkasten.
Das macht die Sache nicht unbedingt eindeutig.

Ich schau morgen mal in den alten Unterlagen nach, ob Einschränkungen vermerkt sind und melde mich nochmal. Morgen früh werde ich im Bürgerbüro nochmal Auskunft erbitten und ggf. versuchen einen Widerspruch einlegen.

Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus

Chris Tine, Mittwoch, 12.06.2013 (vor 4230 Tagen) @ Alfred

Habe nochmal nachgeschaut. Es gibt keine Auflagen. Ich habe ein bebautes Grundstück erworben.
Lediglich auf den Flurkarten sind die Grundstücke als Wochenendgebiet ausgewiesen.

Was tun? Einspruch oder stillschweigend zahlen?

Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus

Alfred @, Mittwoch, 12.06.2013 (vor 4230 Tagen) @ Chris Tine

Dann dürfte das Haus – das Du selbst ja auch als Ferienhaus bezeichnest – in einem Gebiet stehen, das im Bebauungsplan als Sondergebiet, hier Wochenendhausgebiet, ausgewiesen ist. Die Auflagen müssten sich als dem Bebauungsplan ergeben. Ein Verbot des „dauerhaften Wohnens“ ist da durchaus üblich.

Gegen die ZWSt kann man vmtl. durchaus erfolgreich vorgehen. Eine melderechtliche Registrierung mit alleiniger Wohnung lässt sich evtl. erzwingen. Das Problem einer unzulässigen Nutzung des Ferienhauses – mit allen damit verbundenen Rechtsfolgen - bleibt aber bestehen.

Muss man schon sehr genau prüfen, wie man da vorgehen will.

Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus

Chris Tine, Mittwoch, 12.06.2013 (vor 4230 Tagen) @ Alfred

Danke, für deine Einschätzung.
Ich habe morgen einen Termin beim Bürgerbüro und werde erst einmal vorsichtig vorfühlen...

Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus

Himbim13 @, Montag, 05.08.2013 (vor 4176 Tagen) @ Chris Tine

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Lesen Sie Himbim13 vom 04.08.2013. hier im Forum.
Es ist doch Ihre Entscheidung, ob Sie diese Steuer
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sich nicht in Reihe derer ein, die gegen diese Steuer
sind.