Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus
Folgende Sachlage:
Ich habe 1997 ein kleines Haus mit großem Grundstück gekauft. Von Anfang an wollte und habe ich dieses selbst bewohnt,konnte mich aber dort nicht anmelden, weil es als "Wochenendgebiet/ Ferienhaus" ausgewiesen war. Auf meine Anfragen damals,bekam ich die Aussagen: Sie können dort Ihre Ferien verbringen, sonst gar nichts!"
Also blieb ich weiterhin bei meiner Mutter gemeldet, habe dort aber KEINE Wohnung.
Nun kam vor einigen Monaten der Bescheid über die Zweitwohnsitzsteuer. satte 190,- jährlich sind nun fällig. Mit rückwirkender Zahlung ab Juli 2012!
Ich wurde allerdings nie von der Behörde in Kenntnis gesetzt, dass ich mich hier anmelden könnte...
Ist ein Widerspruch gegen diesen Bescheid möglich, da ja als Grundsatz u.a. gilt: .....Die Zweitwohnungsteuer ist eine Aufwandsteuer, d.h. es soll derjenige belastet werden, der sich den Aufwand leisten kann, zwei Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf (oder den seiner Familie) vorzuhalten. Dies ist insbesondere bei Ferienwohnungen der Fall.....
Ich hatte ja nie 2 Wohnungen. Und ist es ein Verstoß gegen das Meldegesetz, da ich mich ja nicht ummelden konnte??? Hätte ich mich bei meiner Mutter abgemeldet, ohne mich in meinem eigenen Haus anmelden zu können, wäre ich in den "Obdachlosen-Status" verfallen....
Ich hoffe auf aufschlussreiche Antworten!