Sprachmüll
Wer denkt sich eigentlich so etwas aus. Es fängt bereits bei der Überschrift an. Jedem Steuerrechtler dürften sich die Fußnägel bei dem Wort "Zweitwohnungssteuer" hochrollen. Der Gebrauch des Genitivs ist hier genauso falsch wie bei der Einkommenssteuer, der Körperschaftssteuer, aber auch der Schafskälte (es ist schließlich nicht das Schaf, welches kalt ist, sondern dem Schaf ist es kalt, wie bereits Harald Schmidt zutreffend bemerkte).
Aber unabhängig davon: Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 der Satzung soll steuerpflichtig sein, dessen melderechtliche Verhältnisse eine Beurteilung als Zweitwohnung bewirken. Wie kann eine Beurteilung bewirkt werden> Reduziert sich der Beurteilungsspielraum> Oder: § 4 Abs. 2 Satz 2: "Die übliche Miete wird in Anlehnung an die Nettokaltmiete geschätzt, die für Räume... regelmäßig gezahlt wird". Nach Abs. 3 soll dann im "Zweifelsfall" die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung zugrunde gelegt werden - und welche sonst> Der Schätzungsrahmen ist so unklar, dass mir Zweifel kommen, ob das noch mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot vereinbar ist.
Ansonsten: Was ist eigentlich mit mehreren Eigentümern einer Ferienwohnung, wenn diese Familienangehörige sind (Bsp. A u. B sind verh. u. besitzen in DD eine Fewo, die sie regelmäßig selbst nutzen). Diese fallen nicht unter § 2 Abs. 3, sind aber gleichwohl alle steuerpflichtig i.S.d. § 3 Abs. 1 und als solche Gesamtschuldner.
et zu hause
gesamter Thread: