ZwSt Stuttgart

Alfred @, Dienstag, 11.06.2013 (vor 3963 Tagen) @ newintown

Vorab: Wer wo seinen Wohnsitz hat, ist für die Zweitwohnungsteuer unerheblich.

Du fragst aber nach den melderechtlichen Bestimmungen. Und da wäre erst Mal zu klären:
- Wenn Du Deine Hauptwohnung (Erstwohnsitz?) in Stuttgart hast. wo hast Du Deine Nebenwohnung (Zweitwohnsitz?)?
-gleiche Frage bei Deiner Freundin, die ihre Nebenwohnung (Zweitwohnsitz?) in Frankfurt hat – wo hat sie ihre Hauptwohnung (Erstwohnsitz?)?

Was die Nutzung des Dienstwagens angeht: Das sind „Firmeninterna“, die für das Melderecht unmaßgeblich sind.

So wie es klingt, wäre eine Meldung mit Nebenwohnung korrekt; Du in Frankfurt, Deine Freundin in Stuttgart.

Zweitwohnungsteuer dürfte in beiden Fällen nicht anfallen, da Ihr im aufwandsteuerrechtlich Sinn nicht Inhaber der jeweiligen Nebenwohnung seid. Ohne Ärger wird das allerdings nicht abgehen, denn die Stuttgarter Satzung gehört zu den moderneren und ist von schlauen Schwaben geschrieben – auf gut Deutsch: Sie ist absurd.


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