Zweitwohnsitz nachträglich streichen?

pumix, Mittwoch, 03.07.2013 (vor 4209 Tagen)

Moin!

Meine Frau soll in Bremen Zweitwohnsitzsteuer zahlen!

Situation:

Wir wohnten bis Sommer 2012 in Bremen im eigenen Haus.
Dann hat meine Frau eine Stelle in Aachen angenommen. Sie und unsere Tochter sind dann nach Aachen gezogen, Töchterchen geht seitdem dort in die Kita. Sie hat sich dort mit erstem Wohnsitz angemeldet und unser Haus in Bremen als Zweitwohnsitz belassen.

Ich arbeitete vorerst weiter in Bremen. Erst im April habe ich in Aachen Arbeit bekommen und bin umgezogen. Unser Haus in Bremen haben wir vermietet.

Kann meine Frau rückwirkend den Zweitwohnsitz in Bremen aberkennen lassen? Sie ist seit dem Wegzug gar nicht mehr dort gewesen. Wo hätte sich auch schlafen sollen, das Haus war nur noch eine provisorische Schlafstätte für mich gewesen.

Danke schonmal fürs Lesen...

Pumix

Nebenwohnung nachträglich streichen?

Alfred @, Freitag, 05.07.2013 (vor 4207 Tagen) @ pumix

So wie es klingt, sind die melderechtlichen Verhältnisse falsch.
Frau und Tochter wären in Aachen mir alleiniger Wohnung zu registrieren gewesen, da beide aus der Bremer Wohnung ausgezogen sind. Wer den Fehler gemacht hat, wird sich wohl nur schwer klären lassen und ob eine rückwirkende Änderung vorgenommen wird, liegt ziemlich im Belieben des Bremer Einwohnermeldeamts. Für die ZWSt sollte es allerdings auf die tatsächlichen Wohnverhältnisse abkommen.
Für Dich wäre in Bremen die Registrierung mit alleiniger Wohnung oder Nebenwohnung (Aachen dann Hauptwohnung) möglich/richtig gewesen. Hängt u.a. davon ab, ob Du an den Wochenenden/in der arbeitsfreien Zeit in Bremen geblieben oder nach Aachen gefahren bist.

Nebenwohnung nachträglich streichen?

pumix, Donnerstag, 11.07.2013 (vor 4201 Tagen) @ Alfred

So wie es klingt, sind die melderechtlichen Verhältnisse falsch.
Frau und Tochter wären in Aachen mir alleiniger Wohnung zu registrieren gewesen, da beide aus der Bremer Wohnung ausgezogen sind. Wer den Fehler gemacht hat, wird sich wohl nur schwer klären lassen

Offenbar hat meine Frau den Fehler gemacht, sie dachte halt, es wäre wohl so korrekt, da Bremen vorerst immerhin noch die Wohnung ihres Ehemanns blieb.

und ob eine rückwirkende Änderung vorgenommen wird, liegt ziemlich im Belieben des Bremer Einwohnermeldeamts. Für die ZWSt sollte es allerdings auf die tatsächlichen Wohnverhältnisse abkommen.

Die tatsächlichen Wohnverhältnisse waren so, dass sie überhaupt nicht mehr nach Bremen kam, da sie kein eigenes Auto hat und es mit Zug und Kind zu stressig gewesen wäre für 2 Tage. Ausserdem gab es in Bremen gar keine Betten mehr für die beiden, kein Spielzeug usw., war ja schon alles in Aachen.

Die Frage ist, ob ich das beweisen muss - das wäre ja schwierig.

Für Dich wäre in Bremen die Registrierung mit alleiniger Wohnung oder Nebenwohnung (Aachen dann Hauptwohnung) möglich/richtig gewesen. Hängt u.a. davon ab, ob Du an den Wochenenden/in der arbeitsfreien Zeit in Bremen geblieben oder nach Aachen gefahren bist.

Ab dem Umzug meiner Frau bin ich am Wochenende immer nach Aachen gefahren, hab nur unter der Woche noch in Bremen gearbeitet. Aber ich habe auch keinen Zweitwohnsitz angemeldet und deswegen kein Problem.

Mittlerweile hab ich mit der Meldebehörde Bremen vereinbart, einen Abmeldeschein inklusive Fallschilderung zuzuschicken. Mal sehen was dabei rauskommt.

LG, Pumix

Zweitwohnsitz nachträglich streichen?

Himbim13 @, Montag, 05.08.2013 (vor 4176 Tagen) @ pumix

Sie haben ein Problem mit der Zweitwohnungsteuer?
Lesen Sie Himbim13 vom 04.08.2013. hier im Forum.
Es ist doch Ihre Entscheidung, ob Sie diese Steuer
für berechtigt finden. Wenn nicht! Warum reihen Sie
sich nicht in Reihe derer ein, die gegen diese Steuer
sind.