ZWS bei den Eltern (Köln) während des Studiums (Münster)

Elmar, Freitag, 19.07.2013 (vor 4538 Tagen)

Hallo,

ich habe von 2006 bis 2013 in Münster studiert. Bei der Ummeldung nach Münster am Anfang des Studiums habe ich auf die Frage der Medlebehörde ohne viel nachzudenken Köln (wohnsitz meiner Eltern) als Zweitwohnsitz belassen. Jetzt stellt die Stadt Köln ZWS-Nachforderungen. Laut Meldebehörde soll ich, um die ZWS nicht zahlen zu müssen, nachweisen, dass ich in dieser Zeit nicht in Köln gelebt habe.
Meine Frage ist, wie ich das nachweisen kann, da meine Eltern ja in der Wohnung weiterhin wohnen und ich deswegen theoretisch dort hätte wohnen können.
Die Wohnung ist eine Dienstwohnung meiner Mutter. Ich habe sie ca. 1x pro Monat am Wochenende besucht und war in der ganzen Zeit insgesamt für 2x4 Wochen für Praktika länger in Köln.

Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe,
viele Grüße,
Elmar

Nebenwohnung bei den Eltern (Köln)

Alfred @, Freitag, 19.07.2013 (vor 4538 Tagen) @ Elmar

Was heißt hier "nachfordern"?
Hast Du einen Steuerbescheid bekommen oder die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Zweitwohnungsteuer?

Nebenwohnung bei den Eltern (Köln)

Elmar, Freitag, 19.07.2013 (vor 4538 Tagen) @ Alfred

Es handelt sich um eine Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Zweitwohnungsteuer.

Nebenwohnung bei den Eltern (Köln)

Alfred @, Freitag, 19.07.2013 (vor 4538 Tagen) @ Elmar

Gut, dann kreuzt Du Zeile 5 an („für mich keine (steuerpflichtige) Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung“)
und trägst in Zeile 7 („aus folgenden Gründen“) ein: „Ich habe die Nebenwohnung nicht inne. Es handelt sich um die elterliche Wohnung, in der ich nur eine Wohngelegenheit nutze.“
Mit dieser Begründung darf die Stadt keine Zweitwohnungsteuer erheben.

Nebenwohnung bei den Eltern (Köln)

Elmar, Samstag, 20.07.2013 (vor 4537 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die schnelle Antwort, die mich sehr erleichtert :-). Eine letzte kleine Frage noch: in Zeile 7 wird darauf hingewiesen, dass man bitte Belege beifügen soll. Was genau sollte da als beleg beigelegt werden. Ein Nachweis, dass die entsprechende Wohnung Dienstwohnung meiner Mutter ist?
Ist es außerdem notwendig auf Gerichtsurteile (z.B. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 05. Dezember 2002, Az: 16 K 3699/01 ) zu verweisen, oder ist das nicht notwendig?

Vielen Dank für Deine schnelle und kompetente Hilfe,
Viele Grüße,
Elmar

Nebenwohnung bei den Eltern (Köln)

Alfred @, Samstag, 20.07.2013 (vor 4537 Tagen) @ Elmar

Die Antwort sollte plausibel genug sein. Wer die Wohnung seit wann bewohnt, kann die Stadt aus dem Melderegister entnehmen. Wenn sie darüber hinaus „Belege“ haben will, wird sie sich schon rühren. Grundsätzlich gehen die Lebens- und Wohnverhältnisse Deiner Mutter das Kassen- und Steueramt nichts an. Allenfalls eine Bestätigung Deiner Mutter wäre m.E. zulässig.
Hinweise auf Gerichtsurteile sind nicht erforderlich – da hat die Stadt genug davon

ZWS bei den Eltern (Köln) während des Studiums (Münster)

Himbim13 @, Montag, 05.08.2013 (vor 4521 Tagen) @ Elmar

Sie haben ein Problem mit der Zweitwohnungsteuer?
Lesen Sie Himbim13 vom 04.08.2013. hier im Forum.
Es ist doch Ihre Entscheidung, ob Sie diese Steuer
für berechtigt finden. Wenn nicht! Warum reihen Sie
sich nicht in Reihe derer ein, die gegen diese Steuer
sind.