Verjährung bei eingereichter Steuererklärung????

Rebekka, Freitag, 26.07.2013 (vor 4186 Tagen)

Hallo zusammen,
ich hatte von 8/2006 bis 10/2008 meinen Nebenwohnsitz in Köln und meinen Hauptwohnsitz in Tuchein(Sachsen-Anhalt). Gearbeitet habe in Köln (15 Tage im Monat) aber meinen Lebensmittelpunkt hatte ich bei meinen Eetern in Sachsen-Anhalt. Jetzt (7/2013) wurde ich von der Stadt Köln aufgefordert Angaben zu machen. In dem Schreiben steht, dass ich angeblich keine Steuererklärung für das Jahr 2006 abgegeben habe, was nicht der Fall ist, und somit die Festsetzungsfrist am 31.12.2013 ablaufen würde. Die Steuererklärung wurde im Jahr 2007 für 2006 abgegeben (beim Finanzamt der Hauptwohnung), sogar mit Anrechnung der Fahrtkosten und ohne Komplikationen bestätigt. Ist das dann nicht schon abgeschlossen und verjährt?

Verjährung bei eingereichter Steuererklärung????

Alfred @, Freitag, 26.07.2013 (vor 4186 Tagen) @ Rebekka

Lassen wir die Wohnsitze mal weg. Du warst von 8/2006 bis 10/2008 in Köln mit Nebenwohnung registriert. Uninteressant ist auch, wo Du Deinen Lebensmittelpunkt gesehen hast – entscheidend ist vielmehr der vorwiegende Aufenthalt – und der könnte durchaus Köln gewesen sein. Dann fiele keine ZWSt an.

Die Aufforderung der Stadt Köln ist wohl die Aufforderung, dem Kassen- und Steueramt eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abzugeben. Die Steuererklärung (beim Finanzamt) von der Du sprichst, ist wohl die Erklärung zur Einkommensteuer, die hat mit der Erklärung zur ZWSt nichts zu tun.

Wenn du Formulierungshilfe bei der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer brauchst, am besten über E-Mail an mich, denn dazu sind Angaben erforderlich, die nicht unbedingt über das Forum laufen sollten.

Verjährung bei eingereichter Steuererklärung????

Rebekka, Freitag, 26.07.2013 (vor 4186 Tagen) @ Alfred

Und was müsste ich jetzt tun, dass ich die entsprechende Steuer nicht zahlen muss? Wie gesagt 15 Tage im Monat war ich in Köln, den Rest bei meinen Eltern.
Ich habe hier jetzt nen Formular mitgeschickt, was ich ausfüllen soll/darf.
Doch welche Steuererklärung meinen die denn dann in dem Schreiben, wenn nicht die Einkommenssteuererklärung?

Verjährung bei eingereichter Steuererklärung????

Alfred @, Freitag, 26.07.2013 (vor 4186 Tagen) @ Rebekka

Das Schreiben müsste ein Kassenzeichen des Kassen- und Steueramts der Stadt Köln tragen und das mitgeschickte Formular müsste oben in der Mitte die Bezeichnung „Erklärung zur Zweitwohnungssteuer“ tragen. Das ist die „Steuererklärung“, die die Stadt von Dir verlangt

15 Tage pro Monat könnte knapp werden. Ob Du die Steuer umgehen kannst und wenn Ja, wie, kann ich wegen fehlender Informationen nicht beurteilen. Die Informationen (s.u.) – wie schon geschrieben über E-Mail an mich (Symbol „Briefumschlag“ hinter meinem Namen anklicken).

Einige Fragen:
- Art der Beschäftigung
- von wann bis wann (TT.MM.JJJJ) in Köln mit Nebenwohnung registriert
- warst Du in der Zeit nur in Köln und zuhause oder auch woanders
- hattest Du Zeit in der Urlaub
- hast Du die Meldebestätigungen noch
- gibt es in der ESt-Erklärung Angaben zu Fahrten (Wohnung(Arbeitsstelle)in Köln
- Text des Schreibens der Stadt Köln

Verjährung bei eingereichter Steuererklärung????

Himbim13 @, Montag, 05.08.2013 (vor 4176 Tagen) @ Rebekka

Sie haben ein Problem mit der Zweitwohnungsteuer?
Lesen Sie Himbim13 vom 04.08.2013. hier im Forum.
Es ist doch Ihre Entscheidung, ob Sie diese Steuer
für berechtigt finden. Wenn nicht! Warum reihen Sie
sich nicht in Reihe derer ein, die gegen diese Steuer
sind.