ZWS Halle Rückwirkend

holli, Freitag, 26.07.2013 (vor 4437 Tagen)

Hallo

Meine Freundin hat heute einen bescheid bekommen, dass die doch bitte rückwirkend zu 2004 bis 2011 Zweitwohnsitzstueer zahlen muss.

Frage 1.
Verjährt das nicht auch irgendwann?

Frage 2
Hätten die sich nich schon 2004 melden müssen als sie die Zweitwohnung angemeldet hat?

Frage 3
Da sie absolut kein Geld und Einkommen hat und besteht da die Möglichkeit das erlassen zu bekommen?

Beste Grüße
Holli

ZWS Halle Rückwirkend

Alfred @, Freitag, 26.07.2013 (vor 4437 Tagen) @ holli

Wenn überhaupt, war Deine Freundin 2004 bis 2011 mit Nebenwohnung registriert.

Ob die Forderung berechtigt ist, lässt sich anhand Deiner Angaben nicht sagen. Das sollte Deine Freundin unbedingt prüfen.

2004 und 2005 müssten eigentlich verjährt sein.

Erlass ist möglich und muss beantragt werden – wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ob die Stadt dem zustimmt, halte ich für fraglich, denn die ist trotz Steuereinnahmen hoch verschuldet.

Frage:
Hat Deine Freundin je eine Erklärung zur ZWSt abgegeben?

ZWS Halle Rückwirkend

holli, Freitag, 26.07.2013 (vor 4437 Tagen) @ Alfred

Hallo

Nein sie hatte neine ein erklärung abgegeben.
Es ist jetzt das erste mal, dass sie davon was hört.

Wie lange dürfen die das überhaupt rückwirkend einfordern? Gibt es dazu eine Regelung?

Viele Grüße
Holli

ZWS Halle Rückwirkend

Alfred @, Freitag, 26.07.2013 (vor 4437 Tagen) @ holli

Zu den Fristen: Abgabenordnung § 169 f

ZWS Halle Rückwirkend

Himbim13 @, Montag, 05.08.2013 (vor 4427 Tagen) @ holli

Sie haben ein Problem mit der Zweitwohnungsteuer?
Lesen Sie Himbim13 vom 04.08.2013. hier im Forum.
Es ist doch Ihre Entscheidung, ob Sie diese Steuer
für berechtigt finden. Wenn nicht! Warum reihen Sie
sich nicht in Reihe derer ein, die gegen diese Steuer
sind.