ZWS Halle Rückwirkend

Alfred @, Freitag, 26.07.2013 (vor 4186 Tagen) @ holli

Wenn überhaupt, war Deine Freundin 2004 bis 2011 mit Nebenwohnung registriert.

Ob die Forderung berechtigt ist, lässt sich anhand Deiner Angaben nicht sagen. Das sollte Deine Freundin unbedingt prüfen.

2004 und 2005 müssten eigentlich verjährt sein.

Erlass ist möglich und muss beantragt werden – wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ob die Stadt dem zustimmt, halte ich für fraglich, denn die ist trotz Steuereinnahmen hoch verschuldet.

Frage:
Hat Deine Freundin je eine Erklärung zur ZWSt abgegeben?


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