Verjährung bei eingereichter Steuererklärung????

Alfred @, Freitag, 26.07.2013 (vor 4186 Tagen) @ Rebekka

Lassen wir die Wohnsitze mal weg. Du warst von 8/2006 bis 10/2008 in Köln mit Nebenwohnung registriert. Uninteressant ist auch, wo Du Deinen Lebensmittelpunkt gesehen hast – entscheidend ist vielmehr der vorwiegende Aufenthalt – und der könnte durchaus Köln gewesen sein. Dann fiele keine ZWSt an.

Die Aufforderung der Stadt Köln ist wohl die Aufforderung, dem Kassen- und Steueramt eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abzugeben. Die Steuererklärung (beim Finanzamt) von der Du sprichst, ist wohl die Erklärung zur Einkommensteuer, die hat mit der Erklärung zur ZWSt nichts zu tun.

Wenn du Formulierungshilfe bei der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer brauchst, am besten über E-Mail an mich, denn dazu sind Angaben erforderlich, die nicht unbedingt über das Forum laufen sollten.


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