Benachrichtigung bei Bekanntmachungen
Zweitwohnungsbesitzer werden bei geplanten Baumaßnahmen,
auch wenn sie betroffen nicht informiert.Die Gemeinden beschränken sich in der Regel auf einen Aushang im Aushangkasten. Wenn Zweitwohnungsbesitzer nicht durch Zufall erfahren,dass Baumaßnahmen geplant sind können sie keine Einsprüche einreichen und verlieren dadurch das Recht den Klageweg zu beschreiten. Nicht so gut!