Steuervorteil oder km-Pauschale

timzzstar, Mittwoch, 07.08.2013 (vor 4174 Tagen)

Hallo,

Ich bin neu hier und habe folgende Problematik:
Ich bin in einer Zeitarbeitsfirma in Frankfurt Main für etwa 5 Monate angestellt. MeldePFLICHT besteht demnach nicht.

Meine Zeitarbeitsfirma zahlt mir den maximalen Satz an km-Geld auf Grundlage meines Hauptwohnsitzes. Wenn ich mich nun ummelde (Zweitwohnsitz), geht mir diese Pauschale größtenteils flöten. Dafür kann ich bei der ESt Erklärung alles geltend machen. Was ist nun besser? Gibt es da detaillierte Rechner, wo man das durchspielen kann?
Welche Freibeträge gibt es in solchen Fällen (wenn ich mich ummelde)?

Tausend Dank im Voraus!!
Tim

Steuervorteil oder km-Pauschale

Alfred @, Mittwoch, 07.08.2013 (vor 4174 Tagen) @ timzzstar

Das ist eine Frage des Einkommensteuerrechts und hat mit Zweitwohnungsteuer und Melderecht nur am Rande zu tun.

Durch das Anmelden einer Hauptwohnung in Ffm gewinnst Du einkommensteuerrechtlich gar nichts. Doppelte Haushaltsführung kannst Du auch so geltend machen.

Steuervorteil oder km-Pauschale

Himbim13 @, Donnerstag, 08.08.2013 (vor 4173 Tagen) @ timzzstar

......MeldePFLICHT besteht demnach nicht.

Zur Meldepflicht!
Da Internet vorliegend siehe Web-Standard
Hessische Meldegesetz (HMG) i.d.F. v. 10.03.2006
§ 13 Abs.1,2 Allgemeine Meldepflicht.
§ 16 Abs.1 – 4 Meldpflicht bei mehreren Wohnungen

Soweit eine Meldepflichtige Person täglich von Ort a) nach Ort b)
zur Arbeit fährt tritt keine Meldpflicht bei Ort b) ein.
Wenn jedoch, um die tägliche An- u. Heimfahrt zu ersparen, eine
Unterkunft in Ort b) bezogen wird ist eine nach den Vorschriften erforderliche Meldung zu tätigen. Hinsichtlich des Status der Wohnung (Haupt./ Nebenwohnung) ist der Mittelpunkt der Lebensbeziehung für diesen Zeitraum entscheidend.
Beachtlich auch, ob beide Kommunen Zweitwohnungsteuer oder nur eine
davon diese Steuer erhebt. Wobei dann selbst zu entscheiden ist was für den Meldepflichtigen günstiger ist.
Tägliche Heimfahrt und Km-Geld.
Alleinige Wohnung am Arbeitsort und kein Km-Geld
Hauptwohnung am Arbeitsort und kein Km-Geld.
Nebenwohnung am Arbeitsort kein Km-Geld aber Zweitwohnungsteuer.
Nebenwohnung am Heimatort und dort Zweitwohnungsteuer.
Nebenwohnung am Heimatort und dort keine Zweitwohnungsteuer.

Siehe aber auch Himbim13 v.03. u. 08. 08.2013

Steuervorteil oder km-Pauschale

timzzstar, Donnerstag, 08.08.2013 (vor 4173 Tagen) @ Himbim13

Paragraph 25:Abweichende Regelungen bei vorübergehendem Aufenthalt


Einwohnerinnen und Einwohner unterliegen nicht der Meldepflicht nach § 13 Abs. 1, wenn
1. sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind (§§ 13 oder 22) und gewährleistet ist, dass das Beziehen der vorübergehend benutzten Wohnung auf andere Weise erfasst wird, oder
2. sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind und ein Aufenthalt sechs Monate nicht überschreitet, oder
3. ihr Aufenthalt, wenn sie sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, zwei Monate nicht überschreitet.

Siehe oben: bin nur 5 Monate hier

Steuervorteil oder km-Pauschale

Himbim13 @, Dienstag, 13.08.2013 (vor 4168 Tagen) @ timzzstar

Paragraph 25:Abweichende Regelungen bei vorübergehendem Aufenthalt

Einwohnerinnen und Einwohner unterliegen nicht der Meldepflicht nach § 13 Abs. 1, wenn......

Vielen Dank für den Hinweis!
Wieder einmal bewahrheitet sich ein altes deutsches Sprichwort:
„Du kannst alt werden wie eine Kuh, Du lernst immer noch dazu!“
Vor allem aber sollte man beachten, wie wichtig es ist sich über die Unterschiede in den Ländergesetzen bezüglich der Meldewesen zu informieren (s. Bayer. MeldeG Ausnahmen Art.22 Abs. 2 Nr.1)
Trotzdem sollte man nicht außer Acht lassen, das ggf. die städtische Steuerbehörde, wenn auch nicht durch die Einwohnermeldebehörde, so eventuell durch den Nachweis über eine doppelte Haushaltführung vom Innehaben einer am Arbeitsort befindlichen Unterkunft Kenntnis erhält. Oder aber das Arbeitsverhältnis sich verlängert, oder, oder, oder....
Und dann besagt ein weiteres altes Sprichwort:
„Hast du im Leben noch nie gelogen, wart’s ab es kommt ein Fragebogen!“
Und dann erkennt man, das hinsichtlich dieser Abgabe eine isolierte Betrachtungsweise fehl am Platz war. Denn die Ursächlichkeit in Folge kommunaler Fehlleistungen neue Einnahmequellen zu schaffen, kommt der Ausbreitung dem Myzel eines Pilzes (Hexenringes) gleich.

Steuervorteil oder km-Pauschale

Alfred @, Dienstag, 13.08.2013 (vor 4168 Tagen) @ Himbim13

Zum konkreten Fall noch ein Hinweis, Frau Himbim:
Frankfurt am Main erhebt keine ZWSt. Davon mal abgesehen wäre die Wohnung dort für einen volljährigen Ledigen die Erstwohnung.
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Steuervorteil oder km-Pauschale

Himbim13 @, Mittwoch, 14.08.2013 (vor 4167 Tagen) @ Alfred

Zum konkreten Fall noch ein Hinweis, Frau Himbim:
Frankfurt am Main erhebt keine ZWSt. Davon mal abgesehen wäre die Wohnung dort für einen volljährigen Ledigen die Erstwohnung.

in ihrer Unterschiedlichkeit > .

Habe ich von Ffm gesprochen?
Ich habe doch nur auf die Bedeutung der Ländermeldegesetze mit den dort nicht einheitlichen Abweichungen, hinsichtlich der erforderlichen Meldepflicht, verwiesen. Aber auch auf die Möglichkeiten, soweit eine Kommune eine solche Abgabe erheben will, an die entsprechenden Daten zu kommen. Es ist doch nur erfreulich, wenn Ffm im Gegensatz zu Köln die Abgabe nicht erhebt.