Berlin/Brandenburg
Melderechtlich ist - wenn zutreffend - die Lösung
-Sohn mit alleiniger Wohnung in Berlin
- Ehemann mit alleiniger Wohnung in Brandenburg
. Du mit Nebenwohnung in Berlin und Hauptwohnung in Brandenburg
zweitwohnungsteuerrechtlich ungefährlich, denn die Innehabung einer Nebenwohnung bleibt steuerfrei, wenn sie von einer verheirateten Person, die nicht dauernd getrennt von ihrem Ehepartner ist, aus beruflichen Gründen gehalten wird und wenn die gemeinsame Wohnung die Hauptwohnung und außerhalb des Landes Berlin belegen ist.
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conny,
07.08.2013
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Alfred,
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