Zwst Köln,Verjährung?
Hallo Zusammen,
ich habe vor einigen Tagen ein Schreiben von der Stadt köln bekommen, in dem sie mich auffordern eine Zweitwohnsitzsteuererklärung abzugeben. Eine solche hatte ich bisher noch nicht abgegeben. Haupt-und Zweitwohnung waren korrekt beim Einwohnermeldeamt angemeldet.
Die Fakten:
- Ich unterhielt in den Jahren 2005-2008 eine Zweitwohnung in Köln. Daran ist nicht zu rütteln.
- Die Wohnung wurde zuvor von meiner Schwester gemietet und dann von mir übernommen. Einen Mietvertrag auf meinen Namen besitze ich nicht. Jedoch einen alten Mietvertrag meiner Schwester(miete hat sich jedoch für den zeitraum, in dem ich die Wohnung bewohnt habe, nicht verändert.)Die Wohnung habe ich mir mit meiner Freundin geteilt, die in dieser Wohnung ihr Hauptwohnung unterhielt. Auch sie besitzt keinen Mietvertrag.
Fragen:
1. Ich gehe davon aus, dass für das Jahr 2005 keine Steuerforderung mehr möglich ist(Verjährung). Richtig?
2. Soll ich jetzt eine Zweitwohnsitzsteuererklärung für das Jahr 2006 abgeben oder über welchen Zeitraum? Auch für 2005, obwohl verjährt?
3. Wie weise ich meine Mietkosten nach, wenn es keinen Mietvertrag gibt, der mich als Mieter ausweist?
Vielen Danke für Ihre Hilfe.
Tobi
Zwst Köln,Verjährung?
Beim Einwohnermeldeamt waren bestenfalls Haupt- und Nebenwohnung angemeldet. Deswegen will die Stadt Köln jetzt (schon) eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer von Dir.
Vorab mal drei Fragen:
Waren Haupt- und Nebenwohnung in Köln?
Wenn Du Zoff mit Deiner Schwester gehabt hättest – hätte sie Dich dann ohne Weiteres aus der Wohnung schmeißen können?
Wenn Du die Wohnung mit Deiner Freundin geteilt hast, warum hast Du Dich nicht vorwiegend in der Wohnung bei Deiner Freundin aufgehalten und wo hatte Deine Freundin ihre Nebenwohnung?
Zwst Köln,Verjährung?
1. Hauptwohnung war in Frankfurt. Zweitwohnung in Köln.
2. Meine Schwester war nur Vormieterin und hat die Wohnung nicht zeitgleich mit mir bewohnt. Zur fraglichen Zeit haben nur ich und meine Freundin darin gewohnt. Für mich war es Zweitwohnung, für meine Freundin Hauptwohnung. Ich habe lediglich den Mietvertrag von meiner Schwester übernommen d.h. der Vermieter hat keinen neuen Mietvertrag mit mir auf meinen Namen gemacht. Ich habe also keinen schriftlichen Mietvertrag auf meinen Namen.
3. Ich hatte die Zweitwohnung in Köln zuerst allein bewohnt. Später ist dann meine Freundin auch in diese Wohnung gezogen und hat ihren Hauptwohnsitz dahin verlegt. Sie hatte in der Zeit keinen anderen Wohnsitz.
Alles bissel verzwickt.
Zwst Köln,Verjährung?
Verzwickt ist was anderes.
Zu 1. Du hast Dich von 2005 bis 29010 , jeweils rein quantitativ zeitlich übers Jahr gesehen vorwiegend in Frankfurt und zeitlich untergeordnet in Köln aufgehalten.
Zu 2. Du bist also sozusagen - mit Einverständnis des Vermieters – in den mit Deiner Schwester abgeschlossenen Mietvertrag eingetreten.
Richtig so?
Zwst Köln,Verjährung?
Beides absolut Richtig. Meine Schwester war aber nicht mehr in Köln gemeldet als ich die Wohnung übernommen habe.
Zwst Köln,Verjährung?
Beides absolut Richtig.
Dann hattest Du eine Zweitwohnung in Köln. Fülle die Erklärung aus, lege den Mietvertrag Deiner Schwester bei und erläutere in einem Anschreiben den Sachverhalt. Das müsste reichen.
Auch nach Kölner Rechtsverständnis sollte die Forderung für 2005 verjährt sein, für die Jahre danach musst Du mit einem Steuerbescheid rechnen.
Zwst Köln,Verjährung?
Herzlichen Dank für ihre zeitnahen und hilfreichen Antworten.
Was passiert denn eigentlich, wenn ich die Erklärung nicht abgebe? Vielleicht mahlen die Mühlen in Köln ja so langsam, dass die Steuerforderung für 2006 auch noch verjährt(31.12.2013)?
Die Erklärung wird also für den ganzen Zeitraum gemacht, nicht für einzelne Jahre? Der Vordruck sieht nämlich so aus, dass man die normalerweise jährlich(und nicht für 4 Jahre) abgibt.
Zwst Köln,Verjährung?
Bei Nichtabgabe der Steuererklärung gibt es vielleicht eine Mahnung, ggf. schätzt die Stadt sofort die monatliche Miete und erlässt einen Steuerbescheid.
Was den Vordruck angeht: Der Steuerpflichtige (Zweitwohnungsinhaber) hat die Steuererklärung eigentlich unaufgefordert abzugeben (§ 9 der Satzung). Mit der Anmeldung einer Nebenwohnung erfüllt er nur seine Anzeigepflicht.
Zwst Köln,Verjährung?
Hallo Zusammen,
ich habe vor einigen Tagen ein Schreiben von der Stadt köln bekommen, in dem sie mich auffordern eine Zweitwohnsitzsteuererklärung abzugeben. Eine solche hatte ich bisher noch nicht abgegeben. Haupt-und Zweitwohnung waren korrekt beim Einwohnermeldeamt angemeldet.
Die Fakten:
- Ich unterhielt in den Jahren 2005-2008 eine Zweitwohnung in Köln. Daran ist nicht zu rütteln.
- Die Wohnung wurde zuvor von meiner Schwester gemietet und dann von mir übernommen. Einen Mietvertrag auf meinen Namen besitze ich nicht. Jedoch einen alten Mietvertrag meiner Schwester(miete hat sich jedoch für den zeitraum, in dem ich die Wohnung bewohnt habe, nicht verändert.)Die Wohnung habe ich mir mit meiner Freundin geteilt, die in dieser Wohnung ihr Hauptwohnung unterhielt. Auch sie besitzt keinen Mietvertrag.Fragen:
1. Ich gehe davon aus, dass für das Jahr 2005 keine Steuerforderung mehr möglich ist(Verjährung). Richtig?
2. Soll ich jetzt eine Zweitwohnsitzsteuererklärung für das Jahr 2006 abgeben oder über welchen Zeitraum? Auch für 2005, obwohl verjährt?
3. Wie weise ich meine Mietkosten nach, wenn es keinen Mietvertrag gibt, der mich als Mieter ausweist?
Vielen Danke für Ihre Hilfe.
Sie wenden sich an das Forum mit der Bitte um Hilfe. Sie bräuchten diese Hilfe nicht, wenn es diese Steuer gar nicht geben würde. Wann reift eigentlich der Gedanke bei den Betroffene,
dass die Abschaffung dieser Steuer nur gemeinsam durch die Ächtung der Politiker und deren Partei zum Erfolg führt, die für eine derartige Steuer sind. Es sind in diesem Jahr Wahlen, wer hindert Sie das zu tun, was Sie wollen? Oder wollen Sie diese Steuer? Vielleicht lesen Sie einmal die Beiträge von Bürgern die sich für die Abschaffung dieser Steuer einsetzen und wie sich andere Bürger wehren die von einer ähnlichen kommunalen Abgabe bedroht sind.
Zwst Köln,Verjährung?
Ich kann den Sinn dieser Steuer auch nicht erkennen und teile in dieser Sache ihre Meinung.
Woher sie jedoch wissen, wen ich wähle und wen nicht, erschließt sich mir nicht.
Zwst Köln,Verjährung?
Ich kann den Sinn dieser Steuer auch nicht erkennen und teile in dieser Sache ihre Meinung.
Woher sie jedoch wissen, wen ich wähle und wen nicht, erschließt sich mir nicht.
Vielen Dank, dass Sie auch gegen diese Steuer sind!
Vor allem aber auch, dass Sie dieses hier bekennen.
Ich weiß nicht was Sie wählen und will es auch gar nicht wissen.
Mein Anliegen ist es die Betroffenen darauf hinzuweisen, dass
die Verantwortung für diese Steuer alleine die Landes- und Kommunalpolitiker tragen. Das heißt, wir als Betroffene haben in einem Jahr in dem diese Politiker um unsere Stimme buhlen die Möglichkeit diesen Herren unsere Abneigung oder Zuneigung zu demonstrieren. Es gibt heute noch genügend Angehörige einer Generation, der vorgeworfen wird „nichts gehört, nichts gesehen und nichts gesagt zu haben“. Wir haben noch diese Möglichkeiten. Warum nutzen die Betroffene Diese nicht?