Zwst Köln; Brief nach 8 Jahren, damals Studentin

Inka, Mittwoch, 21.08.2013 (vor 4160 Tagen)

Auch mich hat erst nach 8 Jahren ein Brief der Stadt Köln erreicht, um die zwst einzuziehen.
Wie kann ich diese nun umgehen?

Zum Sachverhalt:
2005 habe ich mein Studium in Köln angefangen.
Demnach war ich von 2005 bis April 2007 als Zweitwohnsitz in Köln gemeldet. Ich wusste leider zu dem Zeitpunkt nichts von dieser Steuer und mir wurde bei der Anmeldung auch nichts darüber mitgeteilt.
2007 habe ich mich dann (als ich von der Steuer erfahren habe) dort als Hauptwohnsitz ummelden lassen.
Nun habe ich den Brief bekommen.
Die Festsetzungsfrist endet für 2006 mit Ablauf des Jahres 2013. Heißt das, dass die Frist für 2005 schon abgelaufen ist und ich hierfür keine Steuer mehr zahlen muss? D.h. nur für 2006 und die vier Monate von 2007 können sie die Steuer einfordern?

Als Nachweis habe ich nur noch sämtliche Studienbescheinigungen und meine Abrechnungen zum Minijob. Den Mietvertrag habe ich schon längst nicht mehr und der damalige Vermieter ist auch nicht mehr zu erreichen.
Ich war gestern in Köln beim Meldeamt und die Dame meinte nur „,tja, das sind sie nicht die Einzige und da kann ich nichts machen. Weiterhin meinte sie, meine einzige Möglichkeit wäre, noch einmal alle Bescheinigungen und eine eidesstaatliche Versicherung (die ich ihr ja auch gestern schon vorgelegt hatte) an das Meldeamt zu schicken. Diese würden das noch einmal prüfen. ... den Sinn habe ich nicht ganz verstanden, da ich dort ja eigentlich gestern schon persönlich aus Ddorf hingefahren bin.
Habt ihr weiter Tipps? Wie soll ich vorgehen? Was kann ich machen, um nachzuweisen, dass ich nur falsch gemeldet war und eigentlich Köln der Hauptsitz war?
Viele Grüße und vorab danke für die Hilfe.
Inka

Zwst Köln; Brief nach 8 Jahren, damals Studentin

Alfred @, Mittwoch, 21.08.2013 (vor 4159 Tagen) @ Inka

Ich gehe davon aus, dass Du
1. eine Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer erhalten hast,
2. in Köln von 2005 bis April 2007 mit Nebenwohnung und danach für die gleiche Wohnung mit Hauptwohnung registriert warst,
3. Inhaberin der Wohnung warst.
Rein formal ist die Festsetzungsverjährung für 2005 bereits eingetreten – ganz sicher sein kann man sich bei der Stadt Köln aber nicht.

Vom Haken der Zweitwohnungsteuer kannst Du mit einiger Sicherheit nur loskommen, wenn Du nachweisen kannst, dass die melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung falsch war und es sich tatsächlich um die vorwiegend genutzte Wohnung, also die Erstwohnung handelte. Das greift auch, wenn das Einwohnermeldeamt die rückwirkende Berichtigung des Melderegisters ablehnt – was es meist schon aus formalen Gründen tut. Aber vielleicht hat man dort inzwischen auch gelernt.
Wenn Du keinen Mietvertrag mehr hast reichen evtl. auch Kontoauszüge, aus denen die monatlichen Mietzahlungen hervorgehen. Wird aber nur interessant, wenn Du den Nachweis der vorwiegenden Nutzung nicht erbringen kannst. Ob Studienbescheinigungen und Lohnabrechnungen dazu ausreichen, kann ich nicht beurteilen, da ich sie – insbesondere die Lohnabrechnungen - nicht kenne. Hängt auch ein bisschen von Studienfach ab. Hilfreich können auch Verbrauchsnachweise (Strom, Heizung, Wasser) sein.
Wenn man Dir bei der Anmeldung nicht mitgeteilt hat, dass die Innehabung einer Nebenwohnung als Zweitwohnung steuerpflichtig ist, bleibt das rechtlich irrelevant.

Zwst Köln; Brief nach 8 Jahren, damals Studentin

Inka, Freitag, 23.08.2013 (vor 4158 Tagen) @ Alfred

Alfred, danke für die schnelle Antwort.
Ja, richtig, es ist eine Aufforderung zur Erklärung der Steuer. Ich habe gestern nochmals am Steueramt angerufen und die Sachbearbeiterin hatte mir auch geraten , alle Beweise zu kopieren (Studienbescheinigungen, Praktika in Köln, Lohnabrechnungen, Arbeitszeugnisse usw.) und an das Steueramt und zusätzlich an die Meldebehörde zu schicken. Das werde ich nun tun.
Habe ich denn bei der rückwirkenden Ummeldung eine Strafe zu erwarten? Viele Grüße Inka

ZWSt Köln

Alfred @, Freitag, 23.08.2013 (vor 4158 Tagen) @ Inka

Sind ja scheint's doch lernfähig, die Kölner.

Denke daran, bei der Steuererklärung unter „Steuerpflicht“ die Zeilen 5 („für mich keine (steuerpflichtige) Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungsteuersatzung“) und 7 („aus folgenden Gründen (bitte belegen)“) anzukreuzen. In das freie Feld trägst Du ein: Die fälschlich als Nebenwohnung registrierte Wohnung war tatsächlich meine Erstwohnung. Siehe Anlagen“.

Weitere Angaben (ab Zeile 8 sowie der Mietvertrag) sind bei dieser Negativerklärung nicht erforderlich. Unterschrift nicht vergessen.

Falls das Einwohnermeldeamt tatsächlich eine rückwirkende Berichtigung des Melderegisters vornehmen sollte oder aus formellen Gründen ablehnt, hast Du kein Bußgeld zu befürchten (verjährt).