Zweitwohnungsteuer / Eigentümer / München
Das Thema hatten wir schon mehrfach. Da mir einige Information zum Sachverhalt fehlen, nur ganz allgemein:
Der Haken liegt in der Art der Überlassung. Der Begriff des "Überlassens" kann nach seinem Wortsinn so verstanden werden, dass dem "Dritten" nicht nur eine tatsächliche, jederzeit widerrufliche "Wohngelegenheit" geboten, sondern ein Nutzungsrecht an der Wohnung eingeräumt wird- derjenige, dem die Wohnung überlassen wurde, als deren Inhaber anzusehen ist. Das dürfte bei der Überlassung an Bruder und Schwester der Fall sein, sodass vom Innehaben einer Zweitwohnung nicht gesprochen werden kann. Die Geschwister werden das wohl so bestätigen können. Außerdem nehme ich an, dass Du für diese Wohnung nicht mit Nebenwohnung gemeldet bist und die derzeit von Dir bewohnte Wohnung melderechtlich Deine einzige Wohnung ist. Damit hättest Du keine Hauptwohnung. Zu guter Letzt: Es ist diskriminierend wenn jemand steuerpflichtig würde, weil er die Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf von Angehörigen innehat, aber steuerfrei bliebe, wenn nicht mit ihm verwandte Dritte die Wohnung nutzen. Deswegen ist das, was in der Satzung steht, nach meiner Auffassung Unsinn.
Das beginnt schon damit, dass Du den Vordruck gar nicht wahrheitsgemäß ausfüllen kannst. In Ziffer 04 wir meines Wissens nach der Anschrift der Hauptwohnung gefragt. Die hast Du aber nicht, wenn meine Annahme (s.o.) zutrifft. Und das „Hauptwohnung ein spezifisch melderechtlicher Begriff ist, sieht sogar der Bayerische Verwaltungsgerichtshof so. Die Angaben zur Zweitwohnung im Abschnitt 2 sind gänzlich unmöglich, wenn Du die Wohnung wie oben beschrieben Deinen Geschwistern zur Nutzung überlassen hast. Dann bist Du zwar Eigentümer, aber nicht Inhaber der Wohnung, bei der es sich auch nicht um eine Zweitwohnung handelt. Angaben zum Zeitraum der Innehabung sind demnach nicht möglich. Du hast die Wohnung eben nicht "zur Lebensführung von Familienangehörigen inne " Das würde ich der Behörde in dürren Worten mitteilen, fragen, wie sie überhaupt auf diese Idee kommen und den Vordruck zur meiner Entlastung gleich mit zurückgeben. Dann gelassen abwarten, was der Stadt einfällt.
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