Zweitwohnistz nicht angemeldet

meierhans, Donnerstag, 22.08.2013 (vor 4111 Tagen)

Guten Abend!

Bevor es am Ende zu kurz kommt, schon jetzt besten Dank für die Antworten.

Zur Situation: Ich bin am 01.09.2012 nach Bad Reichenhall, gezogen. Die Anmeldung des zweiten Wohnsitzes habe ich versäumt. Die Stadt habe ich zum 31.07.2013 wieder verlassen.
Aus persönlichen Gründen möchte ich nachträglich den Wohnsitz im oben genannten Zweitraum "nachmelden" bzw. die Steuererklärung für den Wohnsitz machen. Jedoch werden in meinem Fall keine Steuer anfallen (unter 25000 positive Einkünfte (vgl. neue Gesetzte in Bayern), Jahresmiete unter 3000 Euro). Dennoch habe ich Steuererklärung nicht fristgerecht gemacht.

Ich habe jedoch großes Bedenken, was evtl. auf mich zukommen kann. Kann hier einer genauere Informationen geben. Über das Meldegesetz bin ich informiert und die verspätete Meldung sehe ich eher als kleines Problem an. Viel mehr Kopfzerbrechen bereitet mit die Zweitwohnsitzsteuer, die zwar nicht anfallen wird, aber das ändert häufig auch nicht viel mehr.

Liebe Grüße und einen schönen Abend

Zweitwohnistz nicht angemeldet

Alfred @, Donnerstag, 22.08.2013 (vor 4111 Tagen) @ meierhans

Darauf, dass die Zweitwohnungsteuer für 2012 nicht anfallen wird, würde ich mich nicht verlassen. Termin für den Befreiungsantrag war der 31.1.2013. Für 2013 könntest Du den Antrag bis zum 31.1.2014 stellen.

Ob eine Registrierung mit Nebenwohnung überhaupt möglich ist, kann ich nicht beurteilen, da ich nicht weiß, wo Du Dich vom 01.09.2012 bis zum 31.07.2013 vorwiegend aufgehalten hast. Möglicherweise war das Bad Reichenhall, und dann hättest Du dort Deine Hauptwohnung gehabt.

Theoretisch möglich wäre auch noch ein Bußgeld (Verstoß gegen das Meldegesetz).

Der Begriff Wohnsitz ist hier falsch – es geht um Neben- und Hauptwohnung bzw. Erst- und Zweitwohnung.

Zweitwohnistz nicht angemeldet

meierhans, Donnerstag, 22.08.2013 (vor 4111 Tagen) @ Alfred

Besten Dank lieber Alfred für deine Antwort.

Bad Reichenhall war mein Zweitwohnsitz, das war von mir nicht deutlich genug dargestellt. Den Fall gesetzt, ich müsste keine Steuer bezahlen, bewegen wir uns dann bei einem Bußgeld wie beim Meldegesetz im Bereich einer Ordnungswidrigkeit oder sind wird dann schon bei einer Straftat. Wie würde es sich verhalten, wenn Steuer anfallen würden. Vielleicht kannst du auch hierzu was sagen.

Liebe Grüße

Zweitwohnistz nicht angemeldet

Alfred @, Donnerstag, 22.08.2013 (vor 4111 Tagen) @ meierhans

Vielleich habe ich mich undeutlich ausgedrückt. Ob Bad Reichenhall Dein Erst- oder Zweitwohnsitz oder überhaupt kein Wohnsitz war, ist hier unerheblich. Wir bewegen uns im Bereich des Melderechts, und da geht es erst Mal um den rein quantitativ zeitlich zu betrachtenden Aufenthalt am jeweiligen Wohnort.

Wenn überhaupt kann es sich eigentlich nur um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Die Satzung enthält dazu keine

Zweitwohnistz nicht angemeldet

Himbim13 @, Samstag, 24.08.2013 (vor 4110 Tagen) @ meierhans

Guten Abend!

Bevor es am Ende zu kurz kommt, schon jetzt besten Dank für die Antworten.

Mit dem Wissen, dass meine Antwort nicht ganz zu ihrer Frage passt, möchte ich trotzdem, nicht zuletzt hinsichtlich der Abschaffung der Studiengebühren in Bayern,auf die politischen Möglichkeiten verweisen.
Sie wenden sich an das Forum mit der Bitte um Hilfe. Sie bräuchten diese Hilfe nicht, wenn es diese Steuer gar nicht geben würde. Wann reift eigentlich der Gedanke bei den Betroffene,dass die Abschaffung dieser Steuer nur gemeinsam durch die Ächtung der Politiker und deren Partei zum Erfolg führt, die für eine derartige Steuer sind. Es sind in diesem Jahr Wahlen, wer hindert Sie das zu tun, was Sie wollen? Oder wollen Sie diese Steuer? Vielleicht lesen Sie einmal die Beiträge von Bürgern die sich für die Abschaffung dieser Steuer einsetzen und wie sich andere Bürger wehren die von einer ähnlichen kommunalen Abgabe bedroht sind.