Zweitwohnsitz München untermiete

Alfred @, Montag, 26.08.2013 (vor 3683 Tagen) @ Meja

„Untervermieten“ – soll das hier heißen, dass Du die von Dir gemietete Wohnung weitervermietet hast?

Entsprechend Deiner Angaben ist melderechtlich die Anmeldung mit alleiniger Wohnung bei Deinem Freund richtig. ZWSt entsteht in diesem Fall nicht.


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