Millionärdichte nur mit der Zweitwohnungssteuer

Kommunalfreund @, Sonntag, 01.09.2013 (vor 4301 Tagen)

eingrenzbar?

Ja es ist richtig und wichtig für die Kommunen, denn nur mit der Zweitwohnungssteuer können die maroden Kassen ohne große Gegenleistungen einfach aufgebessert werden und dazu noch zum Schutze der Einheimischen!

Einem Millionär von der üblichen Miete 35 % extra abzuknüpfen kann nur begrüßt werden.
mehr Info kann entnommen werden: http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/Hohe-Steuern-zur-Abschreckung;art4319...

Wer sich es erlaubt in einer Gemeinde sich eine Immobilie zu erwerben ohne sich mit Erstwohnsitz anzumelden, der sollte noch viel höher zur Kasse gebeten werden.

Der kommunale Finanzausgleich findet eben nur statt bei Bürgern mit Erstwohnsitz.
Das Instrument Zweitwohnungssteuer dient somit auch der Einwohnerveredelung, Bürrger mit Erstwohnsitz sind auch mehr wert als so reingeschmeckte Eindringlinge!
Anders sieht es aus bei Asylanten, diese sollte man finanziell besser unterstützen!!

Millionärdichte nur mit der Zweitwohnungssteuer

Tilly @, Sonntag, 01.09.2013 (vor 4301 Tagen) @ Kommunalfreund

Na, endlich sagt mal einer die Wahrheit: marode kommunale Kassen, keine kommunale Gegenleistung, xenophobisches Verhalten – Baden-Baden muss z.B. vor Russen geschützt werden, unterschiedlicher Wert von Menschen (Bürger erster und zweiter Klasse).

Schön finde ich auch, was das Gericht in dem genannten Urteil zur Höhe der ZWSt bestätigt: „Entscheidend für die verfassungsrechtliche Beurteilung ist nicht, ob ein bestimmter - mehr oder weniger willkürlich bestimmter - Steuersatz überschritten wird.“ Der Steuersatz kann also (mehr oder weniger) willkürlich festgesetzt werden. Gehören solche Plattitüden eigentlich in eine Urteil?

Falsch dürfte hingegen sein, dass man einem Millionär so ohne Weiteres 35% der Kaltmiete abknöpfen kann. Das geht eigentlich nur, wenn man sich einen Anwalt nimmt, der seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.

Bedauerlich nur, dass bei dem Ganzen die eigentliche Sauerei verschwiegen wird: Die Besteuerung von Personen, die überhaupt keine Wohnung im bürgerlich-rechtlichen Sinn innehaben.

Millionärdichte nur mit der Zweitwohnungssteuer

Kommunalfreund @, Samstag, 07.09.2013 (vor 4295 Tagen) @ Tilly

Bedauerlich nur, dass bei dem Ganzen die eigentliche Sauerei verschwiegen wird: Die Besteuerung von Personen, die überhaupt keine Wohnung im bürgerlich-rechtlichen Sinn innehaben.

Die Gesetzeslage ist mal so und nicht anders, denn wer einen Zugang zur Wohnung hat = einen Schlüssel besitzt ist Innehaber und auch zur Zweitwohnungssteuer zu veranlagen.

Es gibt auch viele Kommunen welche bei der Überprüfung einen Blick ins Grundbuch werfen, wer dort wenn auch nur Miteigentümer registriert ist und der Partner z.B. sich mit Erstwohnsitz angemeldet hat, dann wird für den nicht mit Erstwohnsitz gemeldeten Partner die Zweitwohnungssteuer fällig.
Wenn Kommunen dieses nicht so vollziehen, laufen diese Gefahr, dass bei einer Klagege wegen Vollzugsdefizit die ganze Satzung sogar rückwirkend für ungültig erklärt werden kann.
In Oberstaufen verlangt die Verwaltung in solchen Fällen zur eigenen Sicherheit von dem betreffenden Ehepaar eine notariell beurkundete eidesstattliche Versicherung, dass der im Grundbuch - nicht mit Erstwohnsitz gemeldete Partner- keine einzige Nächtigung in dieser Wohnung vornimmt, dann wird einer Befreiung "im Ermessen der Marktgemeinde" großzügig auf eine Besteuerung verzichtet. Nur wenn eine Nächtigung erfolgen sollte und dies wird der Verwaltung bekannt fällt für alle die befreiten zurückliegenden Jahre nachträglich eine Nachbesteuerung für Rechtsgültig in Kraft!
Es funktioniert nur wenn nur der mit Erstwohnsitz gemeldete alleine im Grundbuch eingetragen ist, dann kann dieser Angehörige so oft er will als Gäste vorübergehend beherbergen ohne eine Besteuerung befürchten zu müssen, auch Kurbeitragsleistungen fallen bei Besuch von Verwandten nicht an!!!
Nur Sooo ist es möglich die finanziellen Engpässe in einer Kommune in Griff zu bekommen

Millionärdichte nur mit der Zweitwohnungssteuer

Alfred @, Samstag, 07.09.2013 (vor 4295 Tagen) @ Kommunalfreund

Bedauerlich nur, dass bei dem Ganzen die eigentliche Sauerei verschwiegen wird: Die Besteuerung von Personen, die überhaupt keine Wohnung im bürgerlich-rechtlichen Sinn innehaben.

Was Du da zu Tillys Feststellung von Dir gibst, ist nicht nur wegen des Wohnsitzgeschnorchels unerträglich.

- Wer einen Schlüssel und so Zugang zu einer Wohnung hat, ist noch lange nicht deren Inhaber.
- Als Miteigentümer einer Wohnung im Grundbuch eingetragen zu sein, bedeutet noch lange deren Inhaber zu sein.
- Was die Kommune Oberstaufen da betreibt, ist schamlos.

Nur Sooo ist es möglich die finanziellen Engpässe in einer Kommune in Griff zu bekommen

Nach Deiner Auffassung sind kommunale Willkür und Rechtsbruch also die einzigen Möglichkeiten, die „finanziellen Engpässe“ in einer Kommune in den Griff zu bekommen

Millionärdichte nur mit der Zweitwohnungssteuer

Kommunalfreund @, Samstag, 07.09.2013 (vor 4295 Tagen) @ Alfred

Nach Deiner Auffassung sind kommunale Willkür und Rechtsbruch also die einzigen Möglichkeiten, die „finanziellen Engpässe“ in einer Kommune in den Griff zu bekommen

Ja lieber Alfred es ist Deine Kommentierung schon ertwas verwunderlich, die Kommunen sind mit den gleichen Mitteln dabei um sich zu schützen. Ist dieses denn so schlimm?
Rechtsbruch ist doch immer der beste Selbstschutz ?
Unsere Politiker begehen doch ständig Rechtsbruch, allerdings entdecken dieses viele deutsche Michel inzwischen gar nicht mehr- die Beweise werden am 15. und am 22. September deutlich mit den Ergebnissen der Wahlen bestätigt werden.
Hat man denn nicht in den EU- Verträgen ganz andere Grundlagen als es heute gehandelt wird?
Im Bundestag werden ständig Gesetze verabschiedet und dabei den Kommmunen unendliche Kosten aufgebürdet- ist das wohl kein Rechtsbruch ?
Warten wir ab was für Überraschungen nach der Bundestagswahl auf die Deutschen Wähler alles noch zukommt.
Die Praterie und Wegelagerei gab es im Raubrittertum und ist bis heute so - nur in etwas anderer Form - geblieben.
Wie es bei uns mit dem Rechtsstaat steht das beweisen viele Vorkommnisse- ja die ganze Welt leidet unter Rechtsbruch ?
Amerika ist hier vorbildlich aufgestellt - vielleicht werden diese Daten hoffentlich auch registriert ?
Jeder läuft doch Gefahr ausspioniert zu werden- es gibt keinen wirksamen Datenschutz mehr - das zählt doch auch zu Rechtsbruch??
Die Kommunen haben es inzwischen entdeckt- wie man ohne große Gegenleistung zu Geld kommen kann- das ist doch legitim zum Selbstschutz? - Du nennst es Rechtsbruch ??

Millionärdichte nur mit der Zweitwohnungssteuer

Rebell @, Montag, 09.09.2013 (vor 4293 Tagen) @ Kommunalfreund

In Oberstaufen verlangt die Verwaltung in solchen Fällen zur eigenen Sicherheit von dem betreffenden Ehepaar eine notariell beurkundete eidesstattliche Versicherung, dass der im Grundbuch - nicht mit Erstwohnsitz gemeldete Partner- keine einzige Nächtigung in dieser Wohnung vornimmt, dann wird einer Befreiung "im Ermessen der Marktgemeinde" großzügig auf eine Besteuerung verzichtet. Nur wenn eine Nächtigung erfolgen sollte und dies wird der Verwaltung bekannt fällt für alle die befreiten zurückliegenden Jahre nachträglich eine Nachbesteuerung für Rechtsgültig in Kraft!

Es trifft tatsächlich zu, dass derartige Vorgehensweise wenn es um die Besteuerung geht, bei nicht getrennt lebenden Ehepartnern, sind sogar viele Gemeinden ganz scharf darauf von dem Miteigentümer die volle Jahreszweitwohnungssteuer zu fordern, insbesondere wenn ein Ehepartner mit Erstwohnsitz gemeldet ist und nicht täglich anwesend ist. Rechtlich kann der Erstwohnsitzbürger zwar nicht belangt werden, denn permanente Wohnraumüberwachung ist nicht ganz so einfach für den eifrigen Sachbearbeiter in Sachen Zweitwohnungssteuer, aber mit der Besteuerung des Miteigentümers hat er alle Trümpfe in der Hand, dazu gibt es sogar VG- Urteile welche die Rechtmäßigkeit dieser Besteuerung bestätigen.
So mancher Betroffene wurde damit gezwungen entweder sich auch mit Erstwohnsitz anzumelden oder beim Notar ( so wie es ein Steuerberater und Anwalt) inzwischen für sich durchgefühfrt hat.
Immenstadt im Allgäu sowohl auch Garmisch Partenkirchen genauso bekannt wir München - das ist nur die bekanntgewordene Spitze wie die eines Eisberges.
Die letzte und einfachste Rettung dieser Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen ist: Die Ferienwohnung sofort verkaufen, danach ist nur noch die Rückwirkende fällige Besteuerung unumgänglich!
Fazit: die ganze Zweitwohnungssteuer ist eine Fehlkontruktion und müsste generell in Frage gestellt werden. Auch Vollzugsdefizite werden von der kommunalen Aufsichtsbehörde einfach ignoriert und unter dem Deckmantel Steuergeheimnis begraben. Nur Einzel-Klagen sollten die Sache ins Rollen bringen können, welche sodann vor Gericht mit Sicherheit scheitern, da die rechtliech Beweise nicht einfach sind.

Zweitwohnungsteuer bei Ehepaaren

Alfred @, Montag, 09.09.2013 (vor 4293 Tagen) @ Rebell

Ehepaar gemeinsam Eigentümer einer Wohnung, die nur von einem der Partner genutzt wird.
Natürlich wird die Kommune bei dieser Sachlage sofort lauthals behaupten: „Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten“ und zur ZWSt-Erhebung schreiten.
Sich dagegen zu wehren, erfordert sicherlich einiges Überlegen. Aber Eigentümer und Inhaber sind zwei verschiedene Rechtsbegriffe, was sich inzwischen auch bei der bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit herumgesprochen haben sollte.
Einschlägige Urteile kann ich mir durchaus vorstellen, aber bekannt ist mir keins.