Erklärung für Zweitwohnsitzsteuer Köln
Hallo, ich erhielt gestern Post der Stadt Köln mit der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung für den Zweitwohnsitz in Köln. Die Ummeldung der bewohnten Wohnung vom Hauptwohnsitz in einen Zweitwohnsitz erfolgte am 21.12.2006 jedoch ohne Wissen, dass dort Zweitwohnsitzsteuern anfallen. Hintergrund war, dass ich mich auf Grund meiner damaligen unsicheren Situation hauptwohntechnisch im Ort meiner Eltern gemeldet habe. In Köln besaß ich jedoch noch Wohneigentum und wollte dieses verkaufen, was mir im August 2007 auch gelang. Bis dahin nutzte ich die Wohnung jedoch täglich, da ich in Köln arbeitete und in Remagen studierte mit dem Wissen, dass ich dort jederzeit raus müsste. Nach dem Verkauf erfolgte ein Umzug nach Bonn. Bei der Ummeldung in Bonn erfolgte keine Eintragung mehr für einen Zweitwohnsitz, deshalb gehe ich davon aus, dass alle zuvor getätigten Anmeldungen gelöscht wurden. Meine Frage: Bin ich überhaupt noch verpflichtet die Steuererklärung abzugeben? Ist es überhaupt noch möglich Steuern für diesen Zeitraum zu erheben (Verjährungsfrist 4 Jahre)? Praktisch war es ja auch kein Zweitwohnsitz. Ich war mir nur zu diesem Zeitpunkt unsicher, was ich wann und wo hätte erledigen sollen. Ist es eventuell möglich die Anmeldung als Zweitwohnsitz zu reklamieren? Wenn ja, in welcher Form kann dies erfolgen? Welche Unterlagen würde ich benötigen? (Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Studienbescheinigung, Meldebescheid? Was hätte ich im Nachgang zu befürchten? Ich bitte um Hilfe?