Erklärung für Zweitwohnsitzsteuer Köln
Hallo, ich erhielt gestern Post der Stadt Köln mit der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung für den Zweitwohnsitz in Köln. Die Ummeldung der bewohnten Wohnung vom Hauptwohnsitz in einen Zweitwohnsitz erfolgte am 21.12.2006 jedoch ohne Wissen, dass dort Zweitwohnsitzsteuern anfallen. Hintergrund war, dass ich mich auf Grund meiner damaligen unsicheren Situation hauptwohntechnisch im Ort meiner Eltern gemeldet habe. In Köln besaß ich jedoch noch Wohneigentum und wollte dieses verkaufen, was mir im August 2007 auch gelang. Bis dahin nutzte ich die Wohnung jedoch täglich, da ich in Köln arbeitete und in Remagen studierte mit dem Wissen, dass ich dort jederzeit raus müsste. Nach dem Verkauf erfolgte ein Umzug nach Bonn. Bei der Ummeldung in Bonn erfolgte keine Eintragung mehr für einen Zweitwohnsitz, deshalb gehe ich davon aus, dass alle zuvor getätigten Anmeldungen gelöscht wurden. Meine Frage: Bin ich überhaupt noch verpflichtet die Steuererklärung abzugeben? Ist es überhaupt noch möglich Steuern für diesen Zeitraum zu erheben (Verjährungsfrist 4 Jahre)? Praktisch war es ja auch kein Zweitwohnsitz. Ich war mir nur zu diesem Zeitpunkt unsicher, was ich wann und wo hätte erledigen sollen. Ist es eventuell möglich die Anmeldung als Zweitwohnsitz zu reklamieren? Wenn ja, in welcher Form kann dies erfolgen? Welche Unterlagen würde ich benötigen? (Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Studienbescheinigung, Meldebescheid? Was hätte ich im Nachgang zu befürchten? Ich bitte um Hilfe?
Erklärung für Zweitwohnsitzsteuer Köln
Zur Festsetzungsfrist solltest Du mal den Beitrag
„Beginn der Festsetzungsfrist“
von 2010 nachlesen. Da kann man von drei, vier oder sieben Jahren ausgehen. Die Stadt Köln beharrt auf sieben Jahren, einschlägige Urteile zu dieser Rechtsauffassung gibt es m.W. noch nicht.
Der Steuer kannst Du mir einiger Sicherheit nur entgehen, wenn Du nachweisen kannst, dass Du die Kölner Nebenwohnung vorwiegend genutzt hast – es sich mithin um Deine Erstwohnung handelte.
Die Wohnsitzfrage ist vernachlässigbar.
Erklärung für Zweitwohnsitzsteuer Köln
Hallo Alfred, vielen Dank erst einmal. Finde es toll, wenn es Menschen gibt, die sich so schnell sich der Probleme anderer annehmen und versuchen irgendwie zu helfen. Aber noch einmal zum Thema: Da ich im Ort meiner Eltern für den Zeitraum gar nicht gelebt habe und wenn ich dies nachweisen kann, komme ich also drumherum habe ich dies so richtig verstanden? Reichen dafür Arbeitsverträge, Eigentumsnachweis, sprich Kaufvertrag, Grundsteuernachweis und Studienbescheinigung aus? Wie kann ich auf der Erklärung dokumentieren, dass ich dort die gesamte Zeit wohnhaft gewesen bin?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Krebs
Erklärung für Zweitwohnsitzsteuer Köln
Richtig verstanden.
Es geht um den Nachweis des überwiegenden Aufenthalts in Köln. Dazu ist eine Studienbescheinigung nur bedingt geeignet (z.B. Semesterferien). Arbeitsvertrag ist schon besser, evtl. Ergänzt um eine Bescheinigung der Eltern und Energieverbrauchsnaweise.
In der Steuererklärung z.B. angeben: "Bei meiner irrtümlich als Nebenwohnung handelt es sch tatsächlich um meine vorwiegend genutzte Wohnung, mithin um meine Erstwohnung (s. Arbeitsvertrag)."
Danach Datum und Unterschrift und fertig ist die Negativerklärung. Dann gilt es abzuwarten, was die Stadt daraus macht.