Zweitwohnsteuer durch Personalausweis

Christel, Montag, 02.09.2013 (vor 4301 Tagen)

Meine Tochter hat sich im Oktober 2006 zu Beginn des Studiums mit Zweitwohnsitz in Köln angemeldet(unwissend); die Ummeldung zum Hautwohnsitz erfolgte im August 2011.

Durch die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Zweitwohnraumsteuer erfuhren wir erst von dieser Steuer.

Wir konnten in der Meldestelle lückenlos (durch Mietvertrag, Studienbescheinigungen, Nebenkostenabrechnungen; Stromrechnungen) nachweisen, dass es immer die Hauptwohnung war. Die Sachbearbeiterin wollte uns schon die Korrektur bestätigen, stellte dann aber fest, dass meine Tochter sich noch im April 2011 an ihrem damaligen gemeldeten Hauptwohnort in Waldbröl einen Personalausweis hat ausstellen lassen.

Daraufhin wurde unser Antrag abgelehnt, da Behördendokument vor privaten Nachweisen geht.
Ist dies rechtens? Wer weis noch einen Ausweg.
Danke christel

Zweitwohnsteuer durch Personalausweis

Alfred @, Montag, 02.09.2013 (vor 4300 Tagen) @ Christel

Ob Rechten oder nicht, spielt hier keine Rolle.

Maßgeblich für die Erhebung der ZWSt ist die tatsächliche Nutzung einer Wohnung und nicht die melderechtliche Registrierung. Wenn die überwiegende Nutzung der Kölner Wohnung zweifelsfrei nachgewiesen ist – und so klingt es – darf keine ZWSt erhoben werden, egal ob die Meldebehörde rückwirkend berichtigt oder nicht.

Erklärung zur ZWSt schon abgegeben?

Zweitwohnsteuer durch Personalausweis

Christel, Dienstag, 03.09.2013 (vor 4299 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

der tatsächliche Wohnsitz war immer Köln und nicht mehr in der elterlichen Wohnung in Nümbrecht und dies konnte auch anhand von Belegen einwandfrei belegt werden.
Hinsicht der ZWS wurde bisher lediglich dem Amt mitgeteilt, dass wir uns um eine Änderung der Meldedaten bemühen.
Diese Änderung wurde uns von der Meldebehörde Köln-Innenstad jedoch verweigert - mit dem Hinweis, dass im April 2011 noch ein Personalausweis mit der alten Anschrift ausgestellt wurde.

Mit welchen Hinweisen können wir auf eine Änderung bestehen? Was müssen/können wir tun?

Danke für Deine/Eure Hilfe
Christel

Zweitwohnsteuer durch Personalausweis

Alfred @, Donnerstag, 05.09.2013 (vor 4297 Tagen) @ Christel

Insbesondere wenn die Meldebehörde die Berichtigung aus formalen Gründen verweigert, ist die melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung für das Kassen- und Steueramt völlig unerheblich, wenn sich nachweisen lässt, dass es sich bei der Nebenwohnung um die Erstwohnung – die vorwiegend genutzte Wohnung - handelt.

Zweitwohnsteuer durch Personalausweis

René ⌂ @, Dienstag, 03.09.2013 (vor 4299 Tagen) @ Christel

Daraufhin wurde unser Antrag abgelehnt, da Behördendokument vor privaten Nachweisen geht.
Ist dies rechtens? Wer weis noch einen Ausweg.

Die juristische Frage sollte ggf. ein Antwort beantworten, da doch sehr einzelfallbezogen.

Allgemein ist es mir neu, dass ein Verwaltungsvorgang Hinweise auf die Meldesituation gibt. Und wäre es nicht der Personalausweis gewesen, dann möglicherweise die letzte Wahl - ihr hattet 2010 eine. Entscheidend ist die Frage, wo man überwiegend seinen Schwerpunkt hatte.

Dies nachträglich über mehere Jahre hin zu korrigieren, ist schwer. Hier ist auch GoodWill der Kommune notwendig.