Zweitwohnungssteuer Cuxhaven
Hallo,
mit diesem Gerichts Beschluss
OVG Lüneburg Beschluss vom 22.11.2010 - 9 ME 76/10
wurde die Satzung der Stadt Cuxhaven ja für Verfassungswiedrig erklährt.
Aber wie geht es nun weiter?
gibt es neuere Urteile / geänderte Satzungen?
Wir haben ein nicht selber genutztes Ferienhaus dort, und sind nun angeschrieben worden, rückwirkend ab 2008! (Kaufdatum des Hauses, 12/2008) Zweitwohnungssteuer zu bezahlen.
Bisher weis ich aber nicht wieviel, also was kommt da auf uns zu.
Da die Dienstleistungsvermieter 22 % der Miete kassieren und allesammmt nicht den besten Ruf haben, machen wir die Vermietung selber. Da ich selbstständig(selbst ständig am arbeiten) bin, fahren wir nur zu Beginn der Saison zum Wasser an- und zum Ende der Saison zum Wasser ab- stellen dort hin (ab und zu, meine Frau alleine weil ich keine Zeit habe).
Danke für alle Infos /Tipps von euch
Der ILEMax