ZWS Cottbus Berlin

René ⌂ @, Dienstag, 03.09.2013 (vor 3859 Tagen) @ Nico

ich habe in Cottbus meine Hauptwohnung gemeldet und in Berlin ein Zimmer im Elternhaus das als Zweitwohnsitz gilt (Cottbusser Adresse auf dem Ausweis). Nun hab ich von der Stadt Cottbus die Aufforderung zur Erklärung der Zweitwohnung erhalten. Meine Frage ist erstens ob da nicht ein Fehler unterlaufen ist und theoretisch Berlin (wo ich ja den Zweitwohnsitz habe) einen Brief schicken müsste und nicht Cottbus?

Da die ZWS eine kommunale Abgabe ist (und jede Kommune ihre eigene Satzung hat), beschäftigt sich die Cottbusser Verwaltung ganz sicher nicht mit dem Berliner Zweitwohnungsteuergesetz.

Möglicherweise liegt hier ein Irrtum vor.

Und zweitens wie muss ich jetzt vorgehen dass ich als Student ohne jegliche Einkommen keine 15% Kaltmiete zahlen muss?

Die wenigstens ZWS-Satzungen (z.B. in Pirna) sehen Steuervergünstigungen für Studenten vor.


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