Zweitwohnung in der gleichen Stadt?

Alfred @, Donnerstag, 05.09.2013 (vor 4145 Tagen) @ micha09130

Wenn die Freundin die Wohnung von Dir mietet, ist sie Inhaberin der Wohnung. Für Dich ist die Wohnung eine reine Kapitalanlage und als solche nicht ZWSt-pflichtig.
Da dürften seitens der Stadt auch keine Fragen aufkommen, solange Du Dich dort nicht mit Nebenwohnung registrieren lässt.


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