Zweitwohnsitz bei zeitweiliger Untervermietung?
Du ziehst also aus Deiner Mietwohnung aus und vermietest diese weiter. Damit fällt keine Zweitwohnungsteuer an.
Bei der Anmeldung „im Münchner Umland“ achte darauf, dass Du Dich mit „alleiniger“ oder „einziger“ Wohnung registrieren lässt. Dann gibt es auch keine bürokratischen Probleme mit der Münchener Stadtkämmerei.
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- Zweitwohnsitz bei zeitweiliger Untervermietung? -
BettinaB,
16.09.2013
- Zweitwohnsitz bei zeitweiliger Untervermietung? -
Alfred,
16.09.2013
- Zweitwohnsitz bei zeitweiliger Untervermietung? - BettinaB, 17.09.2013
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Alfred,
16.09.2013