Umzug von Singlewhg. in Köln nach Bonn in gemeinsames Haus

breecy, Mittwoch, 18.09.2013 (vor 4131 Tagen)

Hallo,

mein bisheriger und alleiniger Wohnsitz (Mietwohnung, 45 m²) ist schon seit dem Jahr 2000 in Köln. In dieser Wohnung habe ich auch einen Raum als mein Büro. (bin Selbständig als Servicedienstleister im handwerklichen Bereich)
Nun möchte ich mit meiner Freundin zusammenziehen und mit ihr in Alfter (bei Bonn) ein Haus anmieten. Auch dort würde ich gerne einen Raum als Büro nutzen und auch steuerlich geltend machen.

Als Firmenadresse würde ich gerne meine Kölner Adresse und auch die Kölner Festnetztelefonnummer beibehalten, zumindest erst einmal für die nächsten 6-12 Monate. Am allerbesten wäre es, wenn ich in Köln noch ein Zimmer hätte, das ich als Büro und auch gelegentlich als Schlafplatz nutzen könnte.

Was macht nun am meisten Sinn bzw. ist im Endeffekt am kostengünstigsten für mich?

Möglichkeiten, die mir so in den Sinn kommen:
1.Ich behalte meine Kölner Wohnung und untervermiete diese bis auf den Raum, der auch derzeit mein Büro ist. Wäre das Haus in Alfter dann mein Zweitwohnsitz ?
2. Ich behalte meine Kölner Wohnung und untervermiete diese komplett, bleibe aber noch in der Wohnung gemeldet, so dass ich meine Firmenanschrift und Telefonnummer behalten kann.
3. ???

Wie müsste dann das Mietverhältnis des Hauses in Alfter aussehen? Könnte meine Freundin und ich als gleichberechtigte Mieter im Mietvertrag stehen, so dass die Verantwortung des Hauses bei uns Beiden gleichermaßen liegt?
Müsste ich als Zweitwohnsitz dann Alfter angeben und die ZWST entrichten?

Was gäbe es noch für Möglichkeiten?

Vielen Dank und herzliche Grüße,
breecy

Umzug von Singlewhg. in Köln nach Alfter in gemeinsames Haus

Alfred @, Donnerstag, 19.09.2013 (vor 4131 Tagen) @ breecy

Nach dem Auszugaus der Wohnung die Räume als Büroraum zu verwenden, ist melderechtlich nicht relevant. Eine nur gelegentliche Nutzung der Büroräume zum Übernachten ändert daran nichts. Die Wohnung in Alfter kann als alleinige Wohnung registriert werden. Die bisherige Kölner Wohnadresse würde so zur Firmenadresse. Und die private Telefonnummer zur Firmentelefonnummer – das dürfte wohl nicht problematisch sein.
Zweitwohnungsteuer fällt bei dieser Konstruktion weder in Köln noch in Alfter (Einführung vmtl. ab 1.1.2014) an.
Aus wirtschaftlichen Überlegungen oder wie das Finanzamt und die jeweiligen Vermieter sich dazu stellen, da halte ich mich raus.

Umzug von Singlewhg. in Köln nach Alfter in gemeinsames Haus

Gustav @, Donnerstag, 19.09.2013 (vor 4131 Tagen) @ Alfred

Aus wirtschaftlichen Überlegungen oder wie das Finanzamt und die jeweiligen Vermieter sich dazu stellen, da halte ich mich raus.

da ist wohl ein Steuerberater zu fragen sinnvoll, denn gewerbliche Nutzung löst u.U. Betriebsvermögen aus mait allen damit verbundenen steuerlichen Fakten, welch u.U. noch problematischer sich auswirken ??