Umzug von Singlewhg. in Köln nach Alfter in gemeinsames Haus
Nach dem Auszugaus der Wohnung die Räume als Büroraum zu verwenden, ist melderechtlich nicht relevant. Eine nur gelegentliche Nutzung der Büroräume zum Übernachten ändert daran nichts. Die Wohnung in Alfter kann als alleinige Wohnung registriert werden. Die bisherige Kölner Wohnadresse würde so zur Firmenadresse. Und die private Telefonnummer zur Firmentelefonnummer – das dürfte wohl nicht problematisch sein.
Zweitwohnungsteuer fällt bei dieser Konstruktion weder in Köln noch in Alfter (Einführung vmtl. ab 1.1.2014) an.
Aus wirtschaftlichen Überlegungen oder wie das Finanzamt und die jeweiligen Vermieter sich dazu stellen, da halte ich mich raus.
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- Umzug von Singlewhg. in Köln nach Bonn in gemeinsames Haus -
breecy,
18.09.2013
- Umzug von Singlewhg. in Köln nach Alfter in gemeinsames Haus -
Alfred,
19.09.2013
- Umzug von Singlewhg. in Köln nach Alfter in gemeinsames Haus - Gustav, 19.09.2013
- Umzug von Singlewhg. in Köln nach Alfter in gemeinsames Haus -
Alfred,
19.09.2013