Rentnerehepaar mit getrennten Wohnsitzen

hjreb, Samstag, 28.09.2013 (vor 4122 Tagen)

Ich wohne in HN und bin nur dort gemeldet. Meine Frau wohnt auf dem Land, 30 km entfernt, und ist nur dort gemeldet. Wir sind dann zusammen, wenn wir Lust dazu haben, mal hier, mal dort. Keiner von uns wohnt dann länger als 2 Wochen beim Anderen. Jetzt hat meine Frau an die HN-Adresse, die ihre Postadresse ist, von der Stadt HN die Mahnung erhalten, daß sie sich nicht in HN angemeldet hat.
Ich bin der Meinung, daß sie sich nicht in HN anmelden muss, da sie ja nie länger als 2 Wochen dort wohnt und schläft. Ist das richtig?

Rentnerehepaar mit getrennten Wohnsitzen

Alfred @, Sonntag, 29.09.2013 (vor 4121 Tagen) @ hjreb

Gem. Melderecht hat sich der registrieren zu lassen, der eine Wohnung bezieht. Die Dauer des Aufenthalts in der Wohnung ist alleion nicht entscheidend.

Auch nicht getrennt lebende Ehepaare könnenin besonders gelagerten Einzelfällen melderechtlich jeweils eine alleinige Wohnung haben. Das ist nachvollziehbar und plausibel zu begründen. „Nicht länger als 2 Wochen“ ist nicht unbedingt plausibel für die Registrierung mit alleiniger Wohnung.