Rentnerehepaar mit getrennten Wohnsitzen
Gem. Melderecht hat sich der registrieren zu lassen, der eine Wohnung bezieht. Die Dauer des Aufenthalts in der Wohnung ist alleion nicht entscheidend.
Auch nicht getrennt lebende Ehepaare könnenin besonders gelagerten Einzelfällen melderechtlich jeweils eine alleinige Wohnung haben. Das ist nachvollziehbar und plausibel zu begründen. „Nicht länger als 2 Wochen“ ist nicht unbedingt plausibel für die Registrierung mit alleiniger Wohnung.
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- Rentnerehepaar mit getrennten Wohnsitzen -
hjreb,
28.09.2013
- Rentnerehepaar mit getrennten Wohnsitzen - Alfred, 29.09.2013