Alleinerziehend - Kind studiert in Aachen

Emsi, Donnerstag, 10.10.2013 (vor 4110 Tagen)

Liebes Forum,
Ich bin alleinerziehend und mein Kind studiert in Aachen.
Sie wohnt dort in einer WG und ich zahle ihre anteilige Miete.
Ich habe nun gehört, das sie mit dem Haupt oder Nebenwohnsitz bei mir in HH gemeldet sein muss, damit der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende weiterhin zum tragen kommt.
Was ist jetzt hier das beste Set up? Hauptwohnsitz hier oder dort? Bin grad verwirrt und sie muss sich dringend ummelden (denke ich?!)

Alleinerziehend - Kind studiert in Aachen

Alfred @, Donnerstag, 10.10.2013 (vor 4110 Tagen) @ Emsi

Vorbehaltlich des tatsächlichen zeitlichen Aufenthalts dürfte Hauptwohnung in Aachen und Nebenwohnung in HH melderechtlich richtig sein. ZWSt entsteht dabei nicht. Der Entlastungsfreibetrag ist damit auf jeden Fall sicher, solange der Anspruch besteht.

Alleinerziehend - Kind studiert in Aachen

Emsi, Donnerstag, 10.10.2013 (vor 4109 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,
Verstehe ich das richtig, dass weder in Aachen (auf Grund des Hauptwohnsitz) noch in HH eine ZWSt anfallen würde?
Warum? Ich dachte sie fällt mindestens einmal an, also da wo der Nebenwohnsitz ist?! Wo ist mein Gedankenfehler?
Lieben Gruß
Emsi

Alleinerziehend - Kind studiert in Aachen

Alfred @, Donnerstag, 10.10.2013 (vor 4109 Tagen) @ Emsi

Richtig verstanden.
Das Nutzen einer Nebenwohnung ist noch kein Steuerpflichtiger Tatbestand. ZWSt fällt nur dann an, wenn jemand eine Zweitwohnung „innehat“ – und das ist bei einem Kind in der elterlichen Wohnung nicht der Fall. Hinzu kommt, dass in HH die Wohnungsdefinition enger gefasst ist als in Aachen, wo jeder umschlossenen Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird bereits eine Wohnung im Sinne der Satzung darstellt.

Alleinerziehend - Kind studiert in Aachen

Emsi, Donnerstag, 10.10.2013 (vor 4109 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,
Vielen lieben Dank für die Informationen.
Eine Frage noch, wer muss wo den Nebenwohnsitz in Hamburg anmelden?
Wenn ich es richtig verstehe, dann wird sie den Hauptwohnsitz in Aachen beantragen.
Ist dann ihr Wohnsitz in HH - wenn ich diesen nicht abmelde, automatisch der Nebenwohnsitz?
Oder ist das in HH separat anzumelden ? Wenn ja, geht das auch durch mich und sind da Fristen oder sonstiges zu beachten?
Lieben Gruß
Emsi

Alleinerziehend - Kind studiert in Aachen

Alfred @, Donnerstag, 10.10.2013 (vor 4109 Tagen) @ Emsi

Im Aachen ist durch das "Kind" binnen einer Woche nach Einzug die Wohnung anzumelden. Im diesem Fall als Hauptwohnung. Im Meldeformular wird auch nach weiteren Wohnungen gefragt. Das ist anzukreuzen und die Aachener Wohnung als Hauptwohnung anzugeben, die Hamburger Wohnung wird damit zu Nebenwohnung. Das Einwohnermeldeamt Aachen informiert dann das Hamburger über den Statuswechsel, und die Hamburger ändern im Melderegister die bisher alleinige Wohnung in Nebenwohnung (klappt meistens).

Am Rande:
Die Begriffe Haupt- und Nebenwohnsitz existieren im Melderecht nicht.

Alleinerziehend - Kind studiert in Aachen

Emsi, Freitag, 11.10.2013 (vor 4109 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,
Danke!
Jetzt ist mir klar was zu tun ist !
Vielen Dank für deine Hilfe!!!!!
Lg
Emsi