Erst- und Zweitwohnung in einer Stadt - Steuerpflicht

Alfred @, Freitag, 11.10.2013 (vor 4109 Tagen) @ Esterella

Hier scheint es jetzt nicht mehr um den Rundfunkbeitrag sondern um die ZWSt zu gehen.

Ja, wenn es denn so simpel wäre.

Bei der von Dir vorgetragenen Konstruktion „Mein Freund ist HM der Wohnung und zahlt GEZ, ich schliesse mit ihm einen Untermietvertrag, bin also sein Untermieter (UM.)“ fällt in den meisten Kommunen Zweitwohnungsteuer an.

Wundere Dich also nicht, wenn die Stadt, in der Du Deinen Wohnsitz hast, auf Dich zukommt und Zweitwohnungsteuer verlangt.


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